14.03.2023 - 6.3 Schulbuchsatzung

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Wortprotokoll

 

Frau Heimke gibt Erläuterungen zu der Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (Schulbuchsatzung) der Stadt Hagenow, die auch allen Ausschussmitgliedern vorliegt.

Alle Änderungen in der Satzung sind mit der roten Schrift ersichtlich.

 

Der § 3 Punkt 9 der Satzung wurde besprochen und folgende Änderungen sind somit vorzunehmen.

 

festgebundene Schulbücher                                                            Festlegung

 

im ½ der Nutzung   der Neupreis                             der Neupreis

im 1. Jahr der Nutzung  90 % des Neupreises                90 %  

im 2. Jahr der Nutzung  70 % des Neupreises                70 %  

im 3. Jahr der Nutzung  60 % des Neupreises                50 %

im 4. Jahr der Nutzung  40 % des Neupreises                30 %

im 5. Jahr der Nutzung  20 % des Neupreises                ist rauszunehmen

                                                                                                            

 

Paperback-Bücher und Druckschriften     

im 1. Jahr der Nutzung  90% des Neupreises                90 % 

im 2. Jahr der Nutzung  60% des Neupreises                60 %

im 3. Jahr der Nutzung  33 % des Neupreises               30 %

 

Die Gültigkeit der 1. Änderungssatzung der Schulbuchsatzung soll ab dem Schuljahr 2023/24 Bestand haben.

 

Frau Schulz sagt, dass in der nächsten Sitzung noch einmal über die Satzung mit

den eingearbeiteten Änderungen gesprochen wird.

 

Die Beschlussvorlage über die 1. Änderungssatzung der Schulbuchsatzung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule, Kultur und Sport am 09.05.2023 vorgelegt.

Die Schulbuchsatzung soll in der Stadtvertretersitzung am 08.06.2023 beschlossen werden.

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000193&TOLFDNR=1003139&selfaction=print