14.03.2023 - 6.3 Schulbuchsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Heimke gibt Erläuterungen zu der Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (Schulbuchsatzung) der Stadt Hagenow, die auch allen Ausschussmitgliedern vorliegt.
Alle Änderungen in der Satzung sind mit der roten Schrift ersichtlich.
Der § 3 Punkt 9 der Satzung wurde besprochen und folgende Änderungen sind somit vorzunehmen.
festgebundene Schulbücher Festlegung
im ½ der Nutzung der Neupreis der Neupreis
im 1. Jahr der Nutzung 90 % des Neupreises 90 %
im 2. Jahr der Nutzung 70 % des Neupreises 70 %
im 3. Jahr der Nutzung 60 % des Neupreises 50 %
im 4. Jahr der Nutzung 40 % des Neupreises 30 %
im 5. Jahr der Nutzung 20 % des Neupreises ist rauszunehmen
Paperback-Bücher und Druckschriften
im 1. Jahr der Nutzung 90% des Neupreises 90 %
im 2. Jahr der Nutzung 60% des Neupreises 60 %
im 3. Jahr der Nutzung 33 % des Neupreises 30 %
Die Gültigkeit der 1. Änderungssatzung der Schulbuchsatzung soll ab dem Schuljahr 2023/24 Bestand haben.
Frau Schulz sagt, dass in der nächsten Sitzung noch einmal über die Satzung mit
den eingearbeiteten Änderungen gesprochen wird.
Die Beschlussvorlage über die 1. Änderungssatzung der Schulbuchsatzung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule, Kultur und Sport am 09.05.2023 vorgelegt.
Die Schulbuchsatzung soll in der Stadtvertretersitzung am 08.06.2023 beschlossen werden.