08.09.2022 - 9.1 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do, 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Hagenow „Solarpark Hagenow Heide“.
- Der Plangeltungsbereich befindet sich in Hagenow Heide, östlich des Mühlenweges. Es handelt sich um die Flurstücke 70/2, 70/3 sowie 71/6 der Flur 1 der Gemarkung Hagenow Heide.
- Planungsziel ist die Schaffung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Photovoltaik.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Ergänzend kann bei Bedarf eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden.
- Der Bürgermeister wird dazu ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag über die Kostentragung mit dem Projektträger zu schließen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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