01.09.2015 - 5.2 Prioritätenliste Straßen, Wege, Plätze
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Di., 01.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wiese erläutert, dass die Verwaltung im Rahmen der DOPPIK-Erfassung eine Bewertung aller Straßen vorgenommen hat, Stand 01.01.2012. Diese Bewertung bildet u. a. die Grundlage für die Sanierung und den Ausbau der Straßen, Wege und Plätze. In der vorliegenden Auflistung (wird am Beamter gezeigt) sind enthalten, Baujahr, Restnutzungsdauer und Abschreibungsjahr. Die den Bauausschussmitgliedern im Mai diesen Jahres übergebene Prioritätenliste der Finanzplanung 2015 - 2018 ist hier eingearbeitet.
Herr Schlüter fragt nach dem Gesamtinvestitionsvolumen?
Dazu teilt Herr Wiese mit, dass für die ca. 56 km Straße bei einer Dimension von ca. 50 Mio Euro Reparatur/Investitionskosten pro Jahr ca. 1,5 km Straße saniert bzw. gebaut werden müsste.
Durch den Einsatz von Fördermitteln, siehe Robert-Stock-Straße, kann es zu Verschiebungen in der Priorität kommen. Hier war entsprechend dem Förderprogramm "nur" eine Deckensanierung erforderlich. Für die Möllner Straße zum Beispiel kann dieses Förderprogramm nicht genutzt werden, da hier ein kompletter Um- und Ausbau notwendig ist.
Herr Baalhorn fragt nach einem Arbeitsplan für die Straßensanierung, aus dem hervorgeht, wann z. B. eine Asphaltdecke erneuert werden muss oder wann welche Straße zur Sanierung dran ist; wonach geht die Priorität?
Herr Wiese: Die Priorität ist, wie eingangs mitgeteilt, aus der in der Verwaltung vorliegenden Prioriätsliste zu entnehmen.
Herr Schlüter merkt an, dass Herr Baalhorn eine Kontinuität für die Straßensanierung sehen möchte (Theorie), in der Praxis stellt sich dies meistens anders dar. So sollte z. B. eine Asphaltdecke 30 Jahre halten, wenn alle Parameter stimmen. In der Praxis ist es so, dass durch mangelnde Materialien und verkehrstechnische Belastungen eine frühere Sanierung notwendig werden kann.
Herr Jessel ist der Meinung, wenn es Förderung gibt, sollte das Tempo für die Straßensanierung beibehalten werden.
Herr Schlüter gibt zu bedenken, dass das Konzept 30 km/h-Zone nur befristet ist, ein Straßenum- und ausbau lt. Verkehrskonzept muss erfolgen.
Herr Wiese: Am 22.07.2015 gab es einen Termin beim Wirtschaftsministerium zum ISEK; es sind Nacharbeiten erforderlich in Bezug auf die Einordnung der Maßnahmen in Handlungsfelder (Effizienz, Ökologie). Hier würden die Straßen reinpassen, z. B. Hagenstraße (Förderung kann beantragt werden).