07.04.2022 - 9.8 Satzung der Stadt Hagenow zur Verfahrensweise ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 07.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Nicole Feuersenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jessel bezeichnet den Satzungsbeschluss als undemokratisch, da dieser eine freie Entscheidung zur Wahlwerbung nicht mehr zulasse. Einen geordneten Plakat- Wahlkampf in der Altstadt von Hagenow habe man sich erhofft. Anlage 1 schließe jedoch die komplette Altstadt von der Wahlwerbung aus. Das restliche Stadtgebiet sei auf 30 Plakate pro Partei begrenzt. Diese Anzahl sei viel zu gering, auch unter dem Aspekt, dass zum Beispiel zwei Wahlen stattfinden.
Herr Jessel beantragt eine 10- minütige Auszeit.
Dem Antrag wird entsprochen.
A U S Z E I T von 19:20 Uhr bis 19:30 Uhr
Fortsetzung der Sitzung
Frau Dr. Meier erinnert daran, dass seit Juni 2020 über das Thema Wahlwerbesatzung diskutiert und seitdem immer wieder in die Fraktionen zurückverwiesen wurde. Die bei der letzten Wahl am Ortseingang aufgestellten Bauzaunfelder, an denen jeder Wahlplakate anhängen konnte, seien auch insgesamt für gut befunden worden. Ihre Fraktion plädiere für die vorliegende Wahlwerbesatzung.
Frau Heinrich spricht sich dafür aus, heute zu einer Beschlussfassung zu kommen. Damit würde eine eindeutige Verfahrensweise über die Werbung auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit vorliegen und somit das übermäßige Plakatieren im Stadtgebiet eigedämmt werden.
Dass wir eine Wahlwerbesatzung benötigen, steht für Herrn Baalhorn außer Frage, jedoch könne er mit der Anzahl der Plakatträger, die auf 30 Stück (Doppelplakate) begrenzt sei, keineswegs mitgehen. Dem schließt sich auch Frau Schulz an. Dieser Beschluss könne nicht so einfach durchgezogen werden.
Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt stellt den Antrag, die Beschlussvorlage noch einmal in den Bauausschuss und in den Umweltausschuss (gemeinsame Sitzung) zu verweisen, um die strittigen Punkte zu besprechen.
Ergänzend zu diesem Antrag schlägt Frau Benzien vor, die Wahlwerbesatzung dann am 09.06.2022 wieder auf die Tagesordnung der Stadtvertretung zu setzen.
Über den Antrag von Herrn Speßhardt + Ergänzung von Frau Benzien wird wie folgt abgestimmt:
9 Jastimmen, 12 Neinstimmen, 0 Stimmenthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bürgermeister Herr Möller gibt zu bedenken, dass mit heutiger Beschlussfassung die Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Daher sollte für das Inkrafttreten ein Datum in der Satzung aufgenommen werden, sein Vorschlag ab 01.07.2022.
Da es sich hier um eine Änderung des Satzungsinhaltes handelt, weist Fachbereichsleiter Herr Hofmann darauf hin, dass darüber dann abgestimmt werden muss.
Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt stellt die Änderung wie folgt zur Abstimmung:
§ 10 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.
Mit 18 Jastimmen, einer Neinstimme und 2 Stimmenthaltungen wird dieser Änderung zugestimmt.
Es folgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag, mit der vorbenannten Änderung des § 10 Inkrafttreten der Wahlwerbesatzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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