14.03.2022 - 6.3 Wahlplakatierung -Satzungsentwurf-

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Wortprotokoll

Es beginnt eine Disskussion zum Entwurf der als Anlage beigefügten
„Satzung der Stadt Hagenow zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)“. Herr Harald Laabs meint, dass im Sanierungsgebiet keine Plakate hängen sollten. Wenn 30 Plakate/ Partei bei 5 Parteien aufgehängt werden, sind das 150 Wahlplakate. Frau Feuersenger erinnert, dass die Parteien 10 bis 20 Stück aufhängen wollten. Herr Wiese macht den Vorschlag, statt der Ausgrenzung Sanierungsgebiet, das Gebiet der Gestaltungssatzung zu wählen. Es ist zur Wittenburger- und Hamburger Straße hin erweitert, die Lange Straße ist vollständig enthalten. Herr Harald Laabs schlägt vor, für Wahlplakatwerbung außerhalb der Innenstadt, zeitlich begrenzt Bauzäune aufstellen zulassen.

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Beschluss: Die Wahlwerbesatzung soll für das Gebiet der Gestaltungssatzung gelten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0