26.10.2022 - 8 Vorstellung der neuen Satzung über die Unterhal...

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Wortprotokoll

Der neue Entwurf der Obdachlosensatzung liegt vor. Zu klären ist, in welcher Höhe die Nutzungsgebühren zukünftig erhoben werden sollen.

Es liegen zwei Summen als Vorschläge vor. Frau Feuersenger erläutert ihre Kalkulation:

Anhand derzeitiger Kosten für Heizung und Strom ergibt sich bei einer durchschnittlichen Belegung eine monatliche Nutzungsgebühr pro Person von 175,50 Euro. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Energiekosten im kommenden Jahr deutlich steigen werden. Bei einer Preissteigerung von ca. 50 % wäre also eine Nutzungsgebühr von 202,10 Euro empfehlenswert. Es erfolgt die Abstimmung.

Frau Feuersenger erklärt, dass die Bewohner gemäß neuer Satzung keine eigenen Möbel und Haushaltsgeräte in die Unterkunft mitbringen dürfen. In der Vergangenheit führte die Mitnahme dieser Gegenstände zu Problemen.

Frau Kryzak fragt, wie viele Gemeinden derzeit in der Interessengemeinschaft sind.

Frau Feuersenger antwortet, dass es sechs Städte und Ämter sind.

Frau Kryzak fragt nach dem Obdachlosen, der derzeit mit vielen Gepäckstücken durch Hagenow streift.

Frau Feuersenger antwortet, dass er aus Schwerin kommt, in Hagenow aber Verwandtschaft hat und sich deshalb hier aufhält. Einen Platz in der Unterkunft lehnte er bisher ab.

Frau Schmülling fragt, ob die Heizungen in der Obdachlosenunterkunft hinsichtlich der Sparmaßnahmen zentral regelbar sind.

Frau Feuersenger sagt, dass eine zentrale Regelung der Heizungen nicht möglich ist. Die Betreuer achten aber darauf, dass die Bewohner die Thermostate nicht zu hoch drehen.

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Beschluss:

Der Satzung für die Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft und Erhebung von Gebühren für deren Inanspruchnahme (Obdachlosensatzung) sowie der monatlichen Nutzungsgebühr von 202,10 Euro wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0