25.08.2022 - 6.1 Ideen zur Ausweitung von Gewerbeflächen in Hage...

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Wortprotokoll

Herr Jensen trägt die naturfachliche Einschätzung zu den vier ihm vorab benannten Flächen vor. Dazu werden Biotopkarten herangezogen, siehe Anlagen.

Fläche 1: Ackerfläche an der B321 gegenüber dem Gewerbegebiet Sudenhof.

Schlechte Wasserversickerungsmöglichkeiten. Vogelbiotop könnte betroffen sein. Hochwertiger Ackerboden.

Fläche 2: zwischen Hagenow und Gewerbegebiet Sudenhof

Flächeneinschränkungen durch Wald am Gewerbegebiet und geplanter Leitungstrasse. Die zusätzliche Lärmbelastung durch die Gewerbegietserweiterung dürften K.O. Kriterium darstellen, da Kosten für mögliche Schutzmaßnahmen in keinem Verhältnis zur Flächengröße stehen.

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Fläche 3: ehemaliges Flugplatzgelände an Kreisstrasse Richtung Kirch Jesar rechts

Dabei handelt es sich um ein Trockenbiotop in der höchsten Schutzklasse. Selbst wenn eine Zustimmung zur Umwandlung erteilt würde, was sehr unwahrscheinlich ist, würden die Kompensationsmaßnahmen die natürlichen Kompensationsressourcen der Stadt Hagenow deutlich übersteigen.

Fläche 4: Erweiterung Gewerbegebiet Steegener Chausee links in Richtung Steegen.

Handycaps für diese Fläche könnten Belastungen durch alte Klärschlämme, ein Mooriger Untergrund und auch zusätzliche Lärmenkontingente sein, da bereits aktuell über die Geräuschbelastung durch das Industriegebiet  geklagt wird.

Zusammenfassend äußert Herr Jensen, dass für ihn die Flächen 2 und 3 als mögliche Standorte nicht in Frage kommen aus naturfachlicher Sicht.

Anmerkung: Herr Jensen verlässt die Sitzung.

In der Diskussion kommt der Ausschuss zu folgenden Feststellungen. Auch die Fläche 1 scheint auf Grund  der heterogenen Eigentümerstruktur nur sehr bedingt für ein neues Gewerbegebiet geeignet. Die Verwaltung wird gebeten, sich einen Überblick über die Eigentümer zu verschaffen,um eine Einschätzung abgeben zu können, ob ein Vortag des Anliegens bei den Eigentümern erfolgsversprechend sein kann.

Die Flächen 2 und 3 scheiden nach der naturfachlichen Einschätzung als Erweiterungsflächen aus.

Die Fläche 4 sollte in einer überschaubaren Großenordnung, gffs. 10ha – 20 ha für kleinteilige mit wenig Verkehrsaufkommen und zusätzlicher Geräuschbelastung versehenden Ansiedlungen von regionalen Handwerks- und Gewerbebetrieben entwickelt werden.

Für größere Ansiedlungen sollten weitere Flächen in Richtung Wittenburg und Viez geprüft und Gespräche mit den A24 Anrainergemeinden zur Entwikclumng eines gemeinsamen Gewerbe- und Industriegebietes an der A 24 geführt werden. Der Wirtschaftsförderer sollte dabei vom Bürgermeister Unterstützung erhalten.

 

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