25.10.2022 - 9 Das Stromversorgungsnetz in Hagenow / Erneuerba...

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Wortprotokoll

Herr Posner und Herr Dittmann

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Zu Beginn des Tagesordnungspunktes wird die Besichtigung des Umspannwerkes durchgeführt. Herr Dittmann erläutert u. a., dass das Netzgebiet der Stadtwerke Hagenow GmbH aus dem vorgelagerten 110-kV-Netz der WEMAG AG (Eigentümer und Betreiber) versorgt wird, aber auch regenerative Energien aus Biomasse- und Photovoltaikanlagen in das Netz eingespeist werden. Die Stadtwerke Hagenow GmbH besitzt anteiliges Eigentum an Gebäuden und Anlagen der Mittelspannungsschaltanlage.

Des Weiteren informiert Herr Dittmann über die derzeitigen Umverlegungsarbeiten der

110-kV-Freileitung mit elf neuen Masten, sowohl die Übertragungsleistung als auch das Alter der Freileitung von Görries nach Hagenow machen den Ersatzneubau notwendig; zukünftig wird die Trasse nördlich um Hagenow geführt. Die Besichtigung der Mittelspannungs-schaltanlage wird als sehr interessant von den Ausschussmitgliedern empfunden, zahlreiche Fragen werden gestellt. So ging es u. a. darum, was passiert, wenn es eine Störung in der Stromversorgung gibt? Wie wird die Versorgung dann gesteuert? Sind noch freie Kapazitäten vorhanden? Ist die Stromversorgung ansich abgesichert?

Herr Dittmann führt aus, dass die Mittelspannungsschaltanlage fernwirktechnisch durch die WEMAG überwacht und ggf. betätigt wird. Die Umspannung erfolgt von 110 kV auf 20 kV für das Mittelspannungsnetz im Umspannwerk Hagenow, über das dann die in dieser Spannungsebene befindlichen Kunden- und Ortsnetzstationen versorgt werden. In den Ortsnetzstationen erfolgt die Umspannung von 20 kV auf 0,4 kV (400/230 Volt) für das Niederspannungsnetz. Über dieses Netz werden die Endkunden (Haushalte, Kleingewerbe etc.) versorgt.

Abschließend teilt Herr Dittmann mit, dass die Betriebsführung und somit die Schalthoheit für die gesamten im Eigentum der Stadtwerke Hagenow GmbH befindlichen Mittel- und Niederspannungsanlagen (einschl. der Schaltanlage im Umspannwerk Hagenow) der Stadtwerke Hagenow GmbH als zuständiger Netzbetreiber gemäß EnWG obliegt.

 

Herr Dittmann bedankt sich für die Aufmerksamkeit.

 

Herr Baalhorn bedankt sich für die Führung und Informationen im Zuge der Besichtigung.

Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Umwelt/Energie und Ordnung wird im Beratungsraum fortgesetzt.

 

Herr Posner berichtet anhand einer Präsentation über die künftige Energieentwicklung in der Stadt Hagenow, die Struktur des Unternehmens, die Spaten sowie die Kunden- und Flächenstruktur. Er stellt dar, dass die Stadtwerke Hagenow GmbH seit dem 01.04.2000 ein eigenständiger Netzbetreiber ist und die Stadt Hagenow einschließlich Ortsteile versorgt; das Netzgebiet umfasst ca. 68 Quadratkilometer mit ca. 12.200 Einwohnern und mehr als 251 km Leitungen, die der sicheren und qualitätsgerechten Stromversorgung der Kunden dienen.

Es werden die Netzdaten Mittelspannung/Stationen/Transformatoren und Niederspannung sowie die Daten Anlagevermögen/Regenerative Energien erläutert und zusammenfassend dargestellt, dass ein deutlich erhöhter Anstieg zu verzeichnen ist.

Zur Frage, wo bleibt z. B. die erzeugte Energie von den zwei angefragten beantragten PV-Anlagen teilt Herr Posner anhand eines Rechenbeispiels mit, dass eine installierte Trafo-Leistung des Umspannwerkes von 31,5 MVA durch die Stadtwerke nutzbar ist; die Erzeugungsleistung gesamt bei 27,6 MW liegt, bei 2 PV-Anlagen mit je 40 MW werden bei Annahme von 1000 Sonnenstunden ca. 89 MW erzeugt; das ergibt eine Erzeugungsleistung gesamt von 116,6 MW (161.058,963 kWh/a). Die Absatzmenge in 2021 betrug 63.329,459 kWh/a. Es ist an den Zahlen (rechnerisch) zu erkennen, dass die Aufnahme der überschüssigen Energie kritisch ist und voraussichtlich in das Netz der WEMAG rückgespeist bzw. über das Umspannwerk weitergeschickt werden muss.

 

Herr Baalhorn bedankt sich für die Ausführungen bei Herrn Posner und regt eine Diskussion an.

 

Herr Schlüter merkt an, dass für Investoren ein Anreiz geschaffen werden muss, um die erzeugte Energie selbst zu verbrauchen?

Herr Dittmann äußert, dass Investoren gar nicht in der Lage sein werden, denn es sind Transformatoren etc. erforderlich.

Herr Baalhorn fragt, ob die Stadtwerke plant, in Großspeicher zu investieren?

Herr Posner teilt mit, dass es eine Anfrage von einem Investor in Bezug auf Batteriespeicher gibt. Für Netzbetreiber hat das neue Clean Energy for all Europeans Package (CEP) der Strombinnenmarktrichtlinie bestätigt, dass Strom-Speicher genutzt werden können, grund- sätzlich aber nicht Besitzer oder Eigentümer sein dürfen.

Herr Baalhorn fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Stadtwerke und die Stadt Hagenow eine GmbH bilden? Es wäre schade, wenn zwei Investoren Energie erzeugen und diese dann nicht in der Stadt verbleiben.

Herr Posner informiert, dass die Thematik bereits im Aufsichtsrat besprochen wird.

Herr Brüch fragt, was kostet es, wenn der erzeugte Strom nicht gebraucht wird?

Herr Posner teilt mit, dass die Kilowattstunde Strom derzeit 63 Cent kostet; für Anlagenbetreiber und die Einspeisung in das vorgelagerte Netz keine Kosten entstehen.

Herr Dittmann ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass diese Kosten in Umlagen gezahlt werden. In Bezug auf die Energiespeicher führt Herr Dittmann weiter aus, dass diese zwar netztechnisch möglich sind, aber nicht netzdienlich; der Strom muss rechtzeitig an der Börse eingekauft werden.

Anhand der Präsentation erläutert Herr Dittmann den „Visualisierten Lastenfluss“ und es wird dargestellt, dass trotz der Großverbraucher in der Stadt zu wenig Energie abgenommen wird. Das bedeutet u. a.  dass die Antragslage zur Einspeisung bereits zum jetztigen Zeitpunkt die Leistung im Netz um das 5-fache übersteigt; aktuelle max. Netzauslastung im                110 KV-Netz, Kapazitäten sind ausgeschöpft.

Herr Schüter äußert, dass sich die zwei Investoren sicher sind, die erzeugte Energie einspeisen zu können?

Herr Jessel teilt mit, dass der Energieversorger anschließen muss, dabei spielt es keine Rolle, ob er das kann oder nicht.

Herr Baalhorn spricht aus der Fraktion heraus die Thematik der Ladesäulen an. Seiner Kenntnis nach gibt es nur am Krankenhaus eine Ladesäule. Warum werden durch die Stadtwerke keine Ladesäulen vorgehalten?

Herr Posner teilt dazu mit, dass Netzbetreiber lt. Strombinnenmarktrichtlinie der EU keine Ladesäulen besitzen und betreiben dürfen (analog Energiespeicher).

Herr Baalhorn schlägt vor, eine/n Firma/Verbund zu gründen, denn Ladepunkte werden gebraucht. Aus den Medien war zu entnehmen, dass der Bund Anreize für Tankstellenbesitzer/-betreiber schafft, um die Wertschöpfung in Städten zu bekunden.

Herr Posner teilt mit, dass die Frage der Standorte für öffentliche Ladepunkte geklärt sein müsste, wobei er eher private Betreiber, z. B. auf Parkplätzen von Supermärkten etc., in der Umsetzung sieht.

Herr Schlüter stellt dar, dass das Thema sehr interessant und wichtig ist und informiert, dass z. B. vor den Hotel´s der Van der Falk-Gruppe, siehe Wittenburg, Ladesäulen vorhanden sind; Supermärkte sollten angesprochen werden.

Herr Dittmann weist auf die Unterhaltung etc. durch die Betreiber hin und sieht die „Super- märkte“ in Hagenow eher nicht, sich dieser Aufgabe zu stellen.

Herr Baalhorn spricht das Monitoring der Stadt an; auf dem Parkplatz Teichstraße sollte eine Ladesäule errichtet werden.

Herr Wiese erinnert an die Potentialanalyse der WEMAG, in der die „Grünen Punkte“ dar- gestellt wurden; das Laden über einen ganzen Tag ausgeschlossen, das Kaffeetassenprinzip“ (Ladesäulen im Bereich von Einzelhandel, Gastronomie/Cafés) angeregt wurde.

Herr Posner stimmt den Ausführungen von Herrn Wiese zu, ein reger Wechsel ist sinnvoll.

Herr Baalhorn ist auch der Ansicht, dass eine schnelle Ladung zwischendurch, z. B. während des Einkaufens oder eines Arztbesuches, Sinn macht; vorstellbar wäre in der Poststraße, Hagenstraße, Schweriner Straße.

Herr Schlüter kann sich auch vorstellen, dass Einzelhändler ½ Stunde kostenfrei anbieten anstatt Rabatte zu gewährleisten.

Herr Wiese kommt auf die aktuellen Anträge der zwei Investoren zurück und erinnert an die  laufenden Planungsverfahren. Es stand die Frage, was kann die Stadt mit den vorgegebenen Flächen und der Netzstruktur vertragen?; auch können weitere private Anfragen kommen; ein Kriterienkatalog sollte erarbeitet werden; das Land hat einen Katalog aufgestellt.

Herr Baalhorn fragt, ob wir als Stadt eine Satzung aufstellen müssen, um eventuell Schäden von der Stadtwerke Hagenow GmbH abzuwenden oder regelt das der Flächen- nutzungsplan, in dem Flächen ausgewiesen bzw. gesperrt werden?

Herr Schlüter regt an, die rechtliche Seite abzuklopfen.

 

Herr Baalhorn und Herr Jessel bedanken sich für die rege Diskussion und Ausführungen durch Herrn Posner und Herrn Dittmann.

 

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