Es liegt ein Antrag der Wohnungsnotfallhilfe (ASB) vor. Beantragt wird eine Fördersumme von 120 Euro für die Weihnachtsfeier der Obdachlosenunterkunft.
Dem Antrag wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Obdachlosenunterkunft mehr Projekte gefördert werden können.
Beschluss:
Dem Antrag der Wohnungsnotfallhilfe (ASB) auf eine Fördersumme von 120 Euro für die Weihnachtsfeier der Obdachlosenunterkunft wird zugestimmt.