10.01.2023 - 8.3 Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Es gibt keine weiteren Nachfragen.

 

 

Beschluss:

 1.   Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ der Stadt  

     Hagenow und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der

     vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).

2.  Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung- aufgefordert.

3.   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

0

5

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage