07.03.2023 - 8.2 Information der Verwaltung über den aktuellen S...

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Wortprotokoll

Herr Wiese gibt folgende Informationen.

 

Die Frage, warum geht es auf/mit der Baustelle nicht weiter?, ist berechtigt.

Im Januar wurde vom Planungsbüro TGP ein unverpreistes geändertes Leistungsverzeichnis als Basis für die Nachtragserstellung für das Setzen der Steine erarbeitet, da es sich um eine Sonderbauweise handelt, siehe Musterfläche, und diese Arbeiten nicht Bestandteil des Ursprungsleistungsverzeichnisses waren.

Die erste Frist der Stadt zur Vorlage des verpreisten Nachtragsangebotes von der WESTA Straßen und Tiefbau GmbH war auf den 30.01.2023 gesetzt; ein Eingang konnte nicht verzeichnet werden.

Herr Ruedel führt weiter aus, dass auf Nachfrage der Stadt eine nochmalige Verlängerung bis 07.02.2023 gewährt, aber auch in dieser Fristverlängerung kein Angebot vorgelegt wurde. Es erfolgte eine nochmalige Nachfrage mit dem Ergebnis, dass erst ein Angebot vorgelegt werden könnte, sofern die Preise der Industrie vorliegen.

Dementsprechend gab es eine nochmalige Fristverlängerung bis zum heutigen Tag; bis ca. um 16.30 Uhr konnte kein Posteingang verzeichnet werden.

Herr Ruedel fasst zum Verständnis nochmals zusammen, dass am 16.01.2023 eine Mehrkostenanmeldung von der WESTA Straßen und Tiefbau GmbH vorgelegt wurde, da es sich beim Setzen der Steine um eine Sonderbauweise handelt. Nach mehrmaliger Aufforderung sollte auf einzelne Positionen des Ursprungsleistungsverzeichnisses lediglich eine Neuverpreisung erfolgen, um eine Ausschreibung zu vermeiden; dies erfolgte nicht.

 

Herr Baalhorn teilt mit, dass es sich seiner Meinung nach nicht um einen Nachtrag handeln kann, da das Setzen der Steine gar keine Position im Ursprungsleistungsverzeichnis war.

Herr Ruedel merkt an, dass das Vergaberecht einzuhalten ist.

Herr Wiese ergänzt, dass die noch nicht ausgeführten Positionen als Setzen und somit als Nachtrag angeboten werden sollten, es handelt sich um die Änderung einer Teilleistung.

Herr Schlüter legt seine Sichtweise dar und teilt mit, dass der Fördermittelgeber zustimmen muss, welche Verfahrensweise genommen wird.

Herr Wiese stimmt zu, stellt aber klar, dass es unstrittige Leistungen, jetzt aber auch geänderte Positionen gibt. Die LGE hat im Vorfeld eingeschätzt, dass die Änderung der Ver- legeart von Verlegen in Setzen förderfähig ist. Das ausführende Unternehmen hat von Anfang an Bedenken geäußert, die Ausführung des gesamten Platzes in die Verlegeart Setzen zu ändern.

Herr Schlüter merkt an, dass es doch eigentlich um die Mehrkosten geht.

Herr Baalhorn ergänzt, die Mehrkosten sind es zum Einen, zum Anderen läuft uns die Zeit weg.

Herr Wiese teilt mit, dass eventuell Vollmachtserteilungen bzw. Sondersitzungen auf die Stadt, Stadtvertretung, zukommen.

Herr Baalhorn stellt nochmals die Dringlichkeit, Einigug zu erzielen, dar.

Herr Schlüter stellt noch die Frage, ob für das Setzen der Steine mit Subunternehmen gearbeitet werden soll?

Herr Ruedel bejaht die Anfrage, hat aber noch keine konkrete Aussage zur Firma.

 

Herr Baalhorn macht abschließend den Vorschlag, nochmals eine Fristverlängerung zu setzen und erwartet in der Hauptausschusssitzung am 20.03.2023 eine Information zum Sachstand.

 

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000200&TOLFDNR=1003096&selfaction=print