23.05.2023 - 8.1 Beschlussfassung über den Vorentwurf des vorhab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Uphoff, Projektentwickler SolarWind, bedankt sich für die Einladung, begrüßt die Anwesenden und stellt seine Begleiterinnen vor.

Bei der Kurzvorstellung des Projektes geht Herr Uphoff u. a. auf die zur Verfügung stehende Fläche mit ca. 56 ha, die geringen Bodenpunkte, technischen Daten und die Wirkung

auf die Umwelt und die Umgebung ein. Er stellt dar, dass auf der Fläche eine Freiflächen-

Photovoltaikanlage mit einer Kapazität von ca. 44 MWp errichtet werden soll, diese eine Laufzeit von 30 Jahre hat und nach Beendigung recycelt werden kann.

Herr Jessel fragt, ob schon ein Einspeisepunkt benannt wurde?

Herr Uphoff teilt mit, dass an die WEMAG eine Anfrage gestellt wurde, es jedoch noch kein konkreter Einspeisepunkt benannt wurde.

Herr Uphoff führt weiter aus, dass die Anlage praktisch geräuschlos und ohne stoffliche Emissionen funktioniert und durch die matte Oberfläche der Solarmodule es zu keiner

Lichtreflektion oder Blendung kommt.

Die Vorstellung des geplanten Vorhabens ist bei den Anwohnern und dem Ortsbeirat gut angekommen.

Herr Schlüter merkt an, dass in einer vorangegangenen Sitzung die Durchführung einer Informationsveranstaltung zugesagt wurde, in der die Bürger u. a. über eine mögliche „finanzielle“ Beteiligung informiert werden.

Herr Uphoff steht zu seinem Angebot bezüglich der Durchführung einer Informations- veranstaltung und teilt mit, dass die Stadt Hagenow einen Termin vorgeben muss; ein Modell zur „finanziellen“ Einbindung der Bürger wurde in der ersten Vorstellung des Projektes dargestellt.

 

Die Bauausschussmitglieder bedanken sich für die Ausführungen von Herrn Uphoff und geben an die Verwaltung, Herrn Wiese, den Auftrag zur Abstimmung der Terminfindung für die Informationsveranstaltung.

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Beschluss:

1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Hagenow Heide“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die Örtlichen Bauvorschriften nach § 86 LBauO M-V werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf den Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufgefordert.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage