05.09.2023 - 8.7 Änderung der Gestaltungssatzung (eingeladen Ver...

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Wortprotokoll

Herr Wiese stellt einleitend dar, dass erneuerbare Energien eine immer größere Rolle spielen und auch an Hagenow im Altsstadtbereich nicht vorbeigehen. Wie bekannt ist, gibt es für die Stadt eine Gestaltungssatzung einschließlich 1.Änderung, in der bereits Festegungen zu Photovoltaikanlagen enthalten sind.

Herr Baalhorn informiert aktuell, dass in der heutigen Bundeskabinettssitzung ein Gesetzentwurf vorliegt, der die Umstellung auf erneuerbare Energien bei Heizungen vorantreiben soll. Kern des Entwurfes ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

 

Herr Dr. Schirmer, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, erhält das Wort.

 

 

Herr Dr. Schirmer bedankt sich für die Einladung und begrüßt die Anwesenden.

Zunächst wird auf den Leitfaden des Landesamtes „Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik“ hingewiesen und gezeigt. Es wird dargestellt, dass nicht auf jedes Gebäude Alles errichtet werden kann, Einzelentscheidungen werden notwendig. Die Frage ist zu klären, inwieweit sollen Gebäude, welche mit Fördermitteln modernisiert und saniert wurden, mit Photovoltaik ausgerüstet werden.

Jede An- oder Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, einem Gebäude in einem Denkmalbereich oder in deren Umgebung bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 7 DSchG MV. Sie entfällt nur, wenn Sie für Ihr

Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen; die Bürger sollten an die Denkmalbehörde verwiesen werden. Eine Genehmigung wird in der Regel erteilt, es sei denn, die Maßnahme beeinträchtigt das Denkmal erheblich. Der Gesetzgeber hat mit dem § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bestimmt, dass Behörden bei der Genehmigungsentscheidung die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes in ihrer Abwägungsentscheidung besonders zu berücksichtigen haben. Deshalb sind in jedem konkreten Fall die Belange des Denkmalschutzes sorgfältig zu prüfen. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann zum Beispiel der Fall sein bei ortsbildprägenden Denkmälern, die an Plätzen, Straßenzügen oder in Sichtachsen liegen, bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz, z. B. Dachkonstruktion, Dachhaut, Fassade oder bei einer Gefährdung der Statik eines Denkmals.

Bei der Überlegung, ein Denkmal mit einer Photovoltaikanlage zu versehen, steht nicht nur das Erscheinungsbild, sondern auch die historische Bausubstanz im Fokus. Darum gilt es in jedem Fall kritisch zu prüfen, ob eine Installation das Denkmal in seiner Substanz schädigen könnte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abstandflächenregelung nach LBauO (Beispiele aus dem Leitfaden werden erläutert u. a. hinsichtlich des Brandschutzes.

Herr Baalhorn bedankt sich für die Ausführungen und stellt die Frage, wie können wir den Bürgern helfen, 65 % aus erneuerbaren Energien zu schaffen? Die Bürger werden ab 2024 mit dem Problem konfrontiert und erhalten letztendlich keine Genehmigung.

Herr Dr. Schirmer teilt mit, Photovoltaik und Denkmalschutz können häufig zusammengebracht werden, wenn entsprechende Flexibilität bei der Gestaltung oder der

Standortwahl einer Photovoltaikanlage besteht; es kann jedoch nicht jedes Gebäude gleich behandelt werden. Die Frage muss auch sein, welche Möglichkeit bietet der kommunale Versorgungsträger, Fernwärme?

Herr Jessel merkt an, dass die Bürger zu den Stadtvertretern kommen und mitteilen, dass sie dies und jenes nicht dürfen. Aus Sicht des Versorgungsträgers wird es vorerst keine Versorgung diesbezüglich geben; somit muss der Bürger auf eine Alternative zurückgreifen, Solar, Wärmepumpen etc.; die Denkmalpflege interessiert den Bürger nicht.

Es ist richtig, dass Aufbauten Zwangspunkte sind (z. B. Brandschutz), jedoch müssen wir die Satzung so gestalten, dass den Bürgern keine Steine in den Weg gelegt werden.

Herr Dr. Schirmer verweist nochmals auf den Leitfaden, die Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde und zeigt Optionen auf, die den Bürgern mitgeteilt werden müssen.

Photovoltaik und Denkmalschutz können häufig zusammengebracht werden, wenn entsprechende Flexibilität bei der Gestaltung oder der Standortwahl einer Photovoltaikanlage besteht. Durch eine frühzeitige, sachgerechte Beratung bei der Standortsuche und der Gestaltung der Anlagen kann unterstützt werden.

Herr Baalhorn merkt an, unter Berücksichtigung von Vorschriften können wir die Satzung so ändern, dass Alles möglich ist.

Herr Wiese äußert, dass die Gesetzlichkeiten einzuhalten sind, ein Rahmen schon vorgegeben werden sollte.

Weiter stellt Herr Baalhorn die Frage in den Raum, was tun wir, wenn bis zum 01.01.2024 die Satzung nicht steht?

Herr Dr. Schirmer stellt dar, dass es Einzelfallentscheidungen geben wird und hinzukommt, dass zwischen Haupt- und Nebengebäude unterschieden werden sollte. Auf Dächern von untergeordneten Nebengebäuden oder Anbauten, die oft keine Gauben, Dachfenster und sonstige Aufbauten haben, können selbst größere Photovoltaikanlagen meist gut angeordnet werden. Schuppen, Garagen und Carports, aber auch Gartenflächen, die gegenüber dem Hauptgebäude optisch in den Hintergrund treten und das Denkmal in seiner Erscheinung nicht erheblich beeinträchtigen, sind eine gute Lösung.

Herr Baalhorn kommt auf den Einsatz von Wärmepumpen zurück; bislang ist ihm ein Haus bekannt, bei dem die Umrüstung vorgenommen wurde; ein Fachwerkhaus ist noch nicht bekannt.

 

Herr Ruedel verlässt die Sitzung um 19.53 Uhr.

 

Herr Dr. Schirmer kennt bislang auch noch keinen Fall und weiß auch nicht, wie das funktionieren soll. Die Frage lautet, wo mache ich was und welche Möglichkeiten gibt es?

Herr Jessel äußert, dass viele Häuser nicht dem Standard entsprechen und es schwierig ist, den Bürgern vorzuschreiben, was sie tun sollen. Es gibt nich allzu viele Möglichkeiten die Haushalte zu versorgen; derzeit gibt es 2 Wohngebiete, die mit Erdgas betrieben werden; ob Biogas noch weiter eingesetzt werden darf, ist fraglich.             

Herr Dr. Schirmer wünscht sich eine Aussage vom Städte- und Gemeindetag.

Herr Baalhorn fragt, wie verfahren wir nun weiter?      

Herr Wiese informiert, dass Frau Hedtke einen Diskussionsvorschlag zur Änderung der Gestaltungssatzung hinsichtlich von Solaranlagen erarbeitet hat, wird mit dem Protokoll den Ausschussmitgliedern zugänglich gemacht, und erläutert diesen kurz mit dem Ergebnis, dass es eine gewisse Vorgabe von Seiten der Denkmalpflege geben muss, wenn man sich nicht 30 Jahre Stadtsanierung „kaputt“ machen möchte.             

Herr Dr. Schirmer stimmt in sofern zu, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und städtebauliche Achsen und Räume festgelegt werden müssen.

Herr Baalhorn nennt als konkretes Beispiel das Gebäude Lange Straße 114. Die Rückseite ist öffentlich einsehbar, aber was spricht dagegen, hier eine Photovoltaikanlage aufzubauen?

Herr Dr. Schirmer teilt mit, dass in solchen Fällen eine Detailprüfung erfolgen muss, Ausnahmen sind möglich.

Aus dem öffentlichen Raum möglichst nicht einsehbare Flächen wie zum Beispiel rückwärtige Hofbereiche, Gärten oder moderne Nebengebäude können alternative Anbringungsorte sein und die Suche nach einer denkmalverträglichen Lösung vereinfachen.

Bei Neubauten im Ensemble oder Anbauten an Einzeldenkmälern sollten Photovoltaik- anlagen von vornherein in den architektonischen Entwurf integriert werden, wobei diese eine Doppelfunktion als Energielieferant und Witterungsschutz darstellen. Flachkollektoren lassen

sich bündig mit der Dachhaut einbauen, Photovoltaik-Dachziegel bilden die Struktur des Ziegeldachs nach. Durch eine dachflächenbündige,struktur- und farbangepasste Ausführung kann die Anlage optisch unauffällig in die Dachfläche integriert werden. Harte Kontraste und infolgedessen eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds werden vermieden.

Herr Brüch fragt an, ob es für einen erhöhten Aufwand von Seiten der Denkmalpflege finanzielle Unterstützung gibt?

Herr Dr. Schirmer verneint die Anfrage; es gibt keine Städtebaufördermittel und eine steuerliche Abschreibung ist auch nicht möglich.

Herr Baalhorn greift den Punkt Finanzen auf und teilt mit, dass farblich integrierte Anlagen sehr teuer sind; dies jedoch nicht von Relevanz ist, denn es müssen die 65 % erfüllt werden.

Herr Dr. Schirmer stimmt zu und teilt mit, das mit Photovoltaikanlagen ebenso eine gute Gestaltung möglich ist, die sich in ihrer Größe dem Dach unterordnen. Bei kleineren Flächen ist darauf zu achten, dass die einzelnen Module zusammengefasst ein klares, eigenständiges Feld ausbilden und als selbstverständlicher Bestandteil der Dachfläche erscheinen (Bilder werden gezeigt).

Frau Hedtke ergänzt und unterstreicht die Aussagen von Herrn Dr. Schirmer.

Herr Jessel macht den Einwand, dass derzeit auch die Sonneneinstrahlung von Bedeutung ist.

Herr Schlüter merkt an, dass eine Satzung aufgestellt werden muss, die für die Bürger

nachvollziehbar ist und so wenig Festsetzungen enthalten sollte, wie möglich.

 

Herr Baalhorn beendet die Diskussion und regt eine Beratung in den jeweiligen Fraktionen an und bittet um Beilegung des Diskussionsvorschlages von Frau Hedtke/Ergänzung von Herrn Dr. Schirmer an das Protokoll.

 

Herr Wiese macht den Vorschlag, ein Quartier exemplarisch darzustellen, wobei die Lange Straße das Maß sein sollte.

Herr Baalhorn stimmt dem Vorschlag zu und wird ein positives als auch negatives Beispiel exemplarisch zur Ansicht vorbereiten.

 

Herr Baalhorn bedankt sich bei Herrn Dr. Schirmer und Frau Hedtke für die Ausführungen.

 

Herr Dr. Schirmer verlässt die Sitzung um 20.18 Uhr.

 

 

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