05.10.2023 - 8.1 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Baalhorn merkt an, dass die Umsetzung des Vorhabens kritisch gesehen wird, da gegenüber den bereits errichteten Wohnhäusern die beabsichtigte Änderung des B-Planes eine Einschränkung darstellt, Erhöhung Traufhöhe etc.

Herr Wiese erläutert, dass das Grundstück bereits seit Jahren nicht für eine Eigenheim- bebauung verkauft werden konnte, jedoch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen ist, ob das geplante Vorhaben für den Bereich des B-Planes verträglich ist.

Es handelt sich mit dem Einleitungsbeschluss um den ersten Schritt des Bauleitplanverfahrens.

Herr Mario Walter teilt mit, dass er sich den Bereich angesehen hat und zu der Erkenntnis gekommen ist, dass überwiegend eine eingeschossige Bauweise vorherrscht, lediglich das angrenzende Alten- und Pflegeheim eine zweigeschossige Bauweise aufweist; es sollte das Einfügungsgebot und die Rücksichtnahme auf die Nachbarn beachtet werden.

Herr Enrico Walter unterstreicht die Ausführung und stellt auch dar, dass überwiegend eine eingeschossige Bauweise vorherrscht, Einfamilienhaussiedlung, und man sieht, dass das große neu errichtete Gebäude in der Straße Am Prahmer Berg beeinträchtigend wirkt.

Herr Brüch fragt, ob es bereits Planunterlagen, Ansichten etc., gibt; eine Prüfung sollte nach Vorlage nochmals erfolgen.

Herr Schlüter merkt an, dass die bereits dort wohnenden Anlieger einen gewissen Vertrauensschutz genießen und von der Einhaltung der Festsetzungen im B-Plan ausgehen; keine Errichtung von einem Zweigeschosser.

Herr Baalhorn fasst zusammen, die Bauausschussmitglieder sprechen sich gegen einen Zweigeschosser aus; die Eigentümer sollen sich an die Festsetzungen halten.

Herr Wiese teilt mit, dass es Skizzen für das geplante Bauvorhaben gibt, nimmt aber auch mit, dass Bedenken gegen eine Reihenhausbebauung als Zweigeschosser bestehen. Es muss aber auch gesehen werden, dass mit dem Reihenhaus eine Riegelbildung und somit Schallschutzmaßnahme geschaffen wird; die zusätzliche Verdichtung ist natürlich auch nachteilig.

 

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Beschluss:

Dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahren für die Flurstücke 7/4 und 7/5 der Flur 19 in der Gemarkung Hagenow wird zugestimmt.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

2

 

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Anlagen zur Vorlage