05.10.2023 - 8.6 Änderung der Gestaltungssatzung (Beispiele)

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Wortprotokoll

 

Herr Baalhorn stellt visuell mittels Bildern das Gebäude Friedrich-Heincke-Straße 18 vor.

Die Dachfläche bietet sich für Photovoltaik an, ist jedoch lt. Satzung in der Form nicht möglch.

Herr Wiese schlägt eine Diskussion im Zusammenhang mit Frau Hedtke, Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung, vor,

Herr Wiese teilt mit, dass kürzlich die Hansestadt Wismar die Grundlagen für mehr Photo- voltaik aufs Dach in der Unesco-Welterbe-Altstadt gelegt hat. Demnach wird zunächst zwischen Hauptgebäuden mit Anbauten und Nebengebäuden mit Nebenanlagen unterschieden. An Hauptgebäuden seien Photovoltaikanlagen auf straßenabgewandten Dachflächen und straßenabgewandten Fassden nur zulässig, wenn sie weder von öffenltichen Straßen noch von den touristisch besuchten Kirchtürmen der Stadt aus sichtbar oder einsehbar sind; es sei denn, der Hauseigentümer passt die Module an die Dach- bzw. Fassade an. Auf Nebengebäuden und Nebananlagen können Photovoltaikanlagen errichtet werden, wenn sie nicht vom öffentichen Straßenraum einsehar sind.

Frau Hedtke ergänzt, dass ein Vorschlag zur Änderung der Gestaltungssatzung vorliegt, die Stadt sich nun positionieren muss, inwieweit man die Lange Straße mit Solaranlagen ausstatten möchte und die Frage steht, was ist wesentlich störend?

Herr Schlüter vertritt die Ansicht, wesentlich störend ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wenn wir was erreichen wollen, müssen wir mit dem Thema offen umgehen und Möglichkeiten schaffen.

Herr Jessel äußert, dass ohnehin Einzelfallentscheidungen zum Tragen kommen; dies wurde von Herrn Dr. Schirmer in der letzten Sitzung bestätigt, da die Anlagen genehmigungspflichtig sind.

Herr Brüch spricht sich für möglichst wenige Festlegungen aus; es sollte die beidseitige Belegung des Daches mit Modulen möglich sein, denn Einem gefällt es und dem Anderen nicht. Wenn die Denkmalpflege mitreden möchte, soll sie auch finanzielle Mittel bereitstellen, um z. B. integrierte Anlagen einzubauen.

Herr Baalhorn stimmt zu, das Regelwerk sollte so klein wie möglich gehalten werden, selbst die farbliche Gestaltung ist für Jeden unterschiedlich zu sehen und die Anordnung wird sich  ohnehin den Gesetzlichkeiten anpassen müssen, z. B. Abstandsflächen.

Herr Jessel fasst für sich zusammen, den Eigentümern müssen Möglichkeiten aufgezeigt werden und die Änderung der Gestaltungssatzung muss relativ schnell erfolgen (im nächsten halben/dreiviertel Jahr).

Herr Baalhorn merkt aus seiner Sicht an, dass es Einzelfallentscheidungen geben wird; der Kunde kommt zum Installateur, geht dann zur Stadt, aufgrund des geringen Personals vergeht einige Zeit, das Angebot ist dann abgelaufen, ein neues Angebot muss erstellt werden.

Herr Wiese äußert, dass sich die Altastadt im Geltungsbereich der Sanierungs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzung der Stadt Hagenow befindet und die Denkmal-behörde immer ein Mitspracherecht haben wird; es muss dennoch eine möglichst geöffnete Satzung geben mit Einhaltung der Gesetztlichkeiten.

Frau Hedtke ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Module nicht über die Firsthöhe hinausgehen sollten; es ist u. a. auch eine Frage der Ästhetik.

Wie aus der Diskussion zu entnehmen ist, läuft die Änderung der Gestaltungssatzung darauf hinaus, dass lediglich die Festsetzung heißt: Photovoltaikanlagen auf Dächern sind zulässig.

Es wird dann weder über störend oder nichtstörend, Größe, Ansicht etc. ein Aussage getroffen. Einschränken sind jedoch zu treffen, denn die Belange der Stadt sind zu berücksichtigen; nur – zulässig – wird nicht ausreichen.

Herr Baalhorn fasst zusammen, das Ziel muss sein, die Regeln nicht zu eng zu fassen und stellt die Frage, wie verfahren wir weiter?

Herr Wiese schlägt vor, es wird eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gestaltungssatzung für diesen Paragraf mit möglichst geringen Vorgaben zur nächsten Sitzung erarbeitet.

Frau Hedtke äußert, um konstruktiv zu arbeiten, sollte der vorliegende Diskussionsvorschlag die Grundlage bilden.

 

Herr Baalhorn schlägt vor: Die Verwaltung erarbeitet einen Entwurf, welcher in der nächsten Sitzung vorgelegt und dann in den jeweiligen Fraktionen beraten wird.

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