27.11.2023 - 6.4 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...

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Wortprotokoll

Herr Wilken erläutert die Beschlussvorlage, die als Tischvorlage eingebracht wurde.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 Euro je Einzelfall gelten.

 

Über die Investitionen unter 30.000,00 Euro sollte der Hauptausschuss dennoch nachträglich informiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0