26.01.2023 - 9.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 26.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend zum TOP 9.3. ergänzt Bürgermeister Herr Möller, dass Im Zuge der Prüfung der Unterlagen für die heutige Stadtvertretersitzung aufgefallen sei, dass in der Nutzungsschablone für die Teilfläche 2 TF (Traufhöhe) anstatt FH (Firsthöhe) vermerkt wurde. In dem Teil B Text unter 2.2 und in der Planzeichenerklärung ist die Angabe korrekt. Für die Auslegung ist die Angabe anzupassen.
Herr Baalhorn macht deutlich, dass sich die Wohnbebauung in das Gewerbegebiet miteinfüge. Demnach müsse der Ortsteilbeirat Hagenow Heide detailliert darüber informiert werden, was konkret geplant sei. Eine offensive Kommunikation müsse stattfinden. Die Verwaltung möchte bitte ausführlich darüber berichten, auch in den Sitzungen des Hauptausschusses.
Es solle eine Lager- und Abstellnutzung geschaffen werden für die Unterstellung von z.B. Wohnwagen erläutert Fachbereichsleiter Herr Wiese die geplante Nutzung nach einem Gespräch mit dem Eigentümer. Gewisse Nutzungen wie z.B. das Errichten einer Tankstelle seien von vornherein ausgeschlossen. Es solle auch nicht weiter in die Höhe ausgebaut werden.
Herr Walter erfragt zudem, ob das Errichten eines Autohauses oder einer Werkstatt ausgeschlossen sei und ob man dies schriftlich bestätigen lassen könne.
So lauten die Angaben des Eigentümers berichtet Fachbereichsleiter Herr Wiese. Es sei nur das erlaubt, was als nicht störend für ein Wohngebiet gelte. Er empfiehlt ein Gespräch mit dem Eigentümer und der Ortsteilvertretung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Die Ergebnisse können dann als Basis in der Sitzung des Bauausschusses abgewogen werden.
Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt erinnert an die Pflicht, ein bestimmtes Prozedere einzuhalten. Man könne dem Eigentümer nicht vorschreiben, was umgesetzt wird. Es handle sich um ein Mischgebiet.
Bürgermeister Herr Möller legt dar, dass es bei dem vorliegenden Beschlussvorschlag erst einmal nur darum ginge, ob ein B-Plan aufgestellt werden soll oder nicht. Im Laufe des Verfahrens gäbe es dann Möglichkeiten, Regeln festzulegen.
Beschluss:
1. Für eine Fläche an der Landesstraße 04/Hagenower Straße im Süden der Ortslage Hagenow Heide soll der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 89/17 und 89/19, Gemarkung Hagenow Heide, Flur 1. Er ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Es soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit Baugrenzen für eine bauliche Entwicklung festgesetzt werden.
3. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|