08.06.2023 - 9.6 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

 1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbepark West“ hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägung (Anlage) abgewogen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage