21.09.2023 - 9.6 Beschluss über die öffentliche Auslegung der 5....

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Für den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 i. d. F. der 4. Änderung werden die Festsetzungen zu den Dachformen und -neigungen hinsichtlich der Anwendbarkeit auf Nebengebäude, Garagen, Carports und Anbauten an die Wohngebäude überarbeitet, ein neuer unterer Bezugspunkt wird festgesetzt, die Bestandsbäume werden dargestellt sowie Standorte für zu pflanzende Bäume festgesetzt.

2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

4. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zu benachrichtigen.

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage