14.12.2023 - 9.1 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es müsse darauf geachtet werden, dass generell so gebaut werden solle, wie es geplant war und sich keine wesentlichen Änderungen ergeben, merkt Herr Baalhorn an.

 

Die Bürger, die bereits hier gebaut haben, haben Recht auf Planungssicherheit. Der B-Plan müsse geschützt, anstatt wiederholt geändert werden.

 

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Beschluss:

Dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahren für die Flurstücke 7/4 und 7/5 der Flur 19 in der Gemarkung Hagenow wird zugestimmt.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

1

4

 

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Anlagen zur Vorlage