14.12.2023 - 9.6 Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Heb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Anhebung der Hebesätze in der vorgeschlagenen Form halte Frau Benzien für inakzeptabel.

Ausschließlich über Steuererhöhungen das Haushaltsdefizit auszugleichen sei nicht hinnehmbar. Seitens des Bundes folge ohnehin schon eine Anpassung der Grundsteuer B, was eine Steuererhöhung zur Folge habe.

 

Es sei unstrittig, dass wir uns in einer kritischen, unsicheren finanziellen Lage befinden, bestätigt Frau Lampe.

Die Einnahmen müssen verbessert werden. Jedoch könne nicht nur diese Art der Erhöhung zu einem Haushaltsausgleich beitragen.

Ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben sei wichtig.

Intensive Beratungen zur Verbesserung der Haushaltssituation müssen folgen.

 

 

Mit dieser Erhöhung läge Hagenow deutlich über dem Durchschnitt. Eine Verbesserung des Haushalts erreiche man nicht ausschließlich durch Steuererhöhungen, bestätigt auch Frau Dr. Meier.

 

Bei dem Vorschlag handle es sich nicht um eine Anhebung nach Maß, ergänzt Herr Baalhorn.

 

Herr Höhn, Herr Kaminski und Frau Heinrich schließen sich der Einschätzung an, dass dieser Vorschlag überarbeitet werden müsse.

 

Herr Möller bezieht Stellung und sagt, es müsse offen darüber diskutiert und eine Einigung gefunden werden, was konkret getan werden könne.

Stadtvertreter seien auch angetreten, um Entscheidungen zu treffen und müssen Verantwortung übernehmen. Auch mit unbequemen Themen müsse umgegangen werden.

 

Die Stadtverwaltung habe alle Möglichkeiten offengelegt. Die Hebesätze seien seit 8 Jahren stabil. Des Öfteren habe die Verwaltung signalisiert, dass eine Anpassung unabdingbar werde.

 

Reagiert worden sei mit genereller Ablehnung, ohne Bestrebungen, einen Kompromiss zu finden.

 

Verständlich sei die Unbeliebtheit dieser erneuten Konfrontation mit dem Thema kurz vor den Kommunalwahlen.

 

Zuletzt habe die Verwaltung im Januar 2023 eine Hebesatzanpassung vorgelegt. Eine schrittweise Erhöhung innerhalb der letzten 8 Jahre wäre weniger schmerzhaft gewesen.

 

Aufgrund der rasanten Entwicklung müsse schneller gehandelt werden, erklärt Frau Lampe. Bei den Ausgaben müsse gespart und die Einnahmen erhöht werden. Wie mit der Situation umgegangen werde, müsse ernsthaft diskutiert werden. Eine angemessene Erhöhung der Hebesätze halte sie für umsetzbarer.

 

Wieviel Mehreinnahmen die Stadt durch die ohnehin neuen Beschlüsse des Bundes erhalten werde, hätte vor Einbringen dieser Beschlussvorlage in die Stadtvertretersitzung laut Herrn Enrico Walter beziffert werden sollen.

 

Herr Brüch gibt zu bedenken, dass Dinge, die gewünscht werden, auch bezahlt werden müssen. Kosten könne man nur langfristig einsparen. Einige Bereiche könnten eventuell auch outgesourct werden.

 

Frau Kryzak erwähnt ausdrücklich, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde und somit auch deren Interessen vertreten möchte. Dies stelle nicht in Abrede, dass die Stadtvertreter für die Stadt zuständig seien und sich Gedanken über den Haushalt machen müssen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow stimmt der Aufstellung einer „Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Hagenow für das Haushaltsjahr 2024“ zu.

Die Steuersätze (Hebesätze) werden darin für das Gebiet der Stadt Hagenow wie folgt neu festgesetzt:

 

Grundsteuer

a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 450 v. H.

b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     500 v. H.

c) Gewerbesteuer        450 v. H.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

17

0