14.12.2023 - 9.7 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Aufwendungen und Auszahlungen sollen nicht ohne vorherige Absprache mit den Fraktionssitzungen getätigt werden, fordere Frau Heinrich.

 

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In den Planungen seien eine Menge Erhöhungen zu sehen. Eine genauere Auflistung, was konkret in die Einzelinvestitionen falle, vermisse Frau Dr. Meier.

Frau Benzien stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Antrag solle dahingehend geändert werden, dass nicht “Die Verwaltung” sondern “Der Hauptausschuss” bis zum Bestehen des neuen Haushalts ermächtigt werde.

 

Beschlussvorschlag ursprünglich:

Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 Euro je Einzelfall gelten.

 

Beschlussvorschlag neu:

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 Euro je Einzelfall gelten.

Dieser Beschlussvorschlag sei nicht neu, ergänzt Herr Möller. Auch in den vergangenen Jahren wurden diese Aufwendungen bis zum Bestehen des jeweiligen Haushaltes so gehandhabt.

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 Euro je Einzelfall gelten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage