04.07.2024 - 9 Verpflichtung aller Mitglieder der Stadtvertretung

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Wortprotokoll

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt verpflichtet gemäß § 28 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (die Verpflichtungsformel analog TOP 8 wird verlesen).