14.11.2024 - 2 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Speßhardt verliest einen Auszug aus § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile.

„Die Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen an alle Mitglieder der Stadtvertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.

Anfragen werden nicht gestellt.