14.11.2024 - 9.3 Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Heb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gideon Wilken
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Benzien empfehle, diesen Tagesordnungspunkt auf die Stadtvertretersitzung im Dezember zu verschieben, da dieser zwingend im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Bau der Turnhalle stehe. Zu dem Zeitpunkt könne dann ggf. mit einem anderen Abstimmungsergebnis gerechnet werden als heute.
Inhaltlich seien diese beiden Themen nicht miteinander gekoppelt, erklärt Herr Wilken.
Die Hebesätze ergeben sich aus dem Finanzdefizit. Seit 9 Jahren seien diese nicht angepasst worden. Aktuell befinde sich die Stadt in der Haushaltssicherung. Welche Tilgungszahlungen für den Bau der Sporthalle jenseits des Planungszeitraumes auf uns zukämen, habe mit dem konkreten Auftrag seitens der Rechtsaufsichtsbehörde in Bezug auf den Haushalt nichts zu tun.
Der Inhalt der Beschlussvorlage ergehe aus einem Vorschlag des Finanzausschusses und zeige eine Minimallösung auf.
Perspektivisch laufe man Gefahr, dass es ohne Anpassung der Hebesätze keinen genehmigten Haushalt geben werde. Dies hieße wiederum Stillstand für alles, was noch nicht vertraglich vereinbart wurde. Hierbei gehe es um Zukunftsinvestitionen und auch um freiwillige Leistungen, wie z.B. den Weihnachtsmarkt.
Auf den Vorschlag von Frau Benzien, in der Dezembersitzung der Stadtvertretung über diesen Tagesordnungspunkt abzustimmen, um dann ein positiveres Abstimmungsverhalten zu erzielen, sei nicht eingegangen worden, merkt Frau Heinrich an.
Laut Herrn Opitz hängen die Schwerpunkte Sporthalle und Hebesätze nicht miteinander zusammen.
Die Hebesätze seien generell wichtig für Zuschüsse und Förderungen, eine Anpassung unvermeidbar. Er spricht sich dafür aus, heute abzustimmen.
Diese Meinung teile auch Frau Pantel. Mehrfach sei die Thematik besprochen worden. Ein Vertagen ändere nichts an dem Sachverhalt.
Der Variantenvergleich zum Bau der Sporthalle ändere nichts an der Notwendigkeit einer Hebesatzanpassung, ergänzt Herr Stöter. Abgestimmt werden solle heute.
Beschluss:
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Hagenow für die Haushaltsjahre ab 2025
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S.467), der §§ 2 u. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GOVBl. M-V 2021, S.1162), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S.965), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. S.2931) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Hagenow vom 14.11.2024 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Stadt Hagenow wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer :
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf: 338 v. H.
- Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 438 v. H.
-
Gewerbesteuer auf: 390 v. H.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.