30.01.2025 - 7 Anfragen der Stadtvertreter und Ortsteilbeiräte...

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Wortprotokoll

In einem ebenfalls mangelhaften Zustand seien neben dem Promenadenweg auch der Gorkipark sowie der Weg am Mühlenteich, ergänzt Herr Baalhorn die Anmerkung aus der Einwohnerfragestunde. Dieser müsse befestigt und verbreitert werden, die Bänke seien zu groß und es fehle ein zweiter Papierkorb.

 

Aufgrund der fehlenden Beschilderung am Lindenplatz sei das Befahren des Platzes nicht illegal, merkt er an. Übergangsweise könne zunächst ein temporäres Schild angebracht werden.

 

Laut Informationen von Anwohnern gebe es laut Herrn Baalhorn zum Thema Lärmschutz durch die Deutsche Bahn einen neuen Sachstand. Die Bahn räume ein, dass die Lärmbelastung zu hoch sei und Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Im Zuge des Ausbaus der Zweigleisigkeit bestehe hier in der Tat Betroffenheit einiger Anlieger, bestätigt Herr Wiese. Die Bahn werde dem nachkommen und schlägt eine Gutachtenerstellung vor.

 

Um Reparaturen an Plätzen durchführen zu können, werde ein Haushalt benötigt, merkt Herr Wilken an. Die jeweils notwendigen Maßnahmen sollten als Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen in den Bauausschuss eingebracht und dann in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Während der vorläufigen Haushaltsführung seien nur unabweisbare/ unabdingbare Punkte umsetzbar, die z.B. eine direkte Gefahrenabwehr oder ähnliches begründen.

 

Ob die Möglichkeit bestehe, für die bevorstehende Bundestagswahl eine Art fliegende Wahlurne für ältere Bürgerinnen und Bürger oder auch Altenheime einzurichten, erkundigt sich Frau Schmülling.

 

Ein fliegendes Wahlbüro sei nicht eingeplant und nach Rücksprache mit Herrn Hofmann in der angesprochenen Form laut Wahlgesetz auch nicht umsetzbar, erklärt Herr Wilken.

 

Mit Hinweis auf die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Hagenow beanstandet Frau Benzien die zum Teil säumige Erstellung der Ausschussprotokolle. Zudem sollen auch die Änderungswünsche der Ausschussvorsitzenden stets in die Protokolle eingearbeitet werden.

 

In Bezug auf die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten verweist sie auf die Zuständigkeit der Stadtvertretung.

 

Darüber hinaus fragt Frau Benzien, inwieweit das fehlende Lärmschutzgutachten, für dessen Erstellung es seit dem Jahr 2018 einen gültigen Beschluss der Stadtvertretung gebe, hinderlich sei für die jetzige Erstellung eines Gutachtens seitens der Deutschen Bahn.

 

Warum die mit der Geschäftsführung besprochenen Maßnahmen zur Vermeidung der Abfallverteilung durch die Krähen nicht umgesetzt worden seien und wie der verteilte Unrat nun eingesammelt und entsorgt werden solle, fragt sie.

 

Herr Wilken bitte bezüglich der Laufzeit der Ausschussprotokolle um konkrete Beispiele und weist auch auf die beidseitige rechtzeitige Bearbeitung hin. Zum Teil fehlten auch die Rückmeldungen der jeweiligen Ausschussvorsitzenden, um die Niederschriften rechtzeitig einstellen zu können.

 

Es sei korrekt, dass die Stadtvertretung die Gleichstellungsbeauftragte formal berufe. Die Auswahlgespräche führe jedoch vorab die Stadtverwaltung.

 

Die Lärmschutzproblematik sei im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr besprochen worden, erklärt Herr Wiese. Es lägen Lärmkartierungen vor. Die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnen seien seitens des Eisenbahnbundesamtes ermittelt worden. Bei dem Lärmschutzplan des Bundes handle es sich um ein freiwilliges Programm., wonach die Maßnahmen durchgeführt werden. An den Wagen selbst wurde zwecks Lärmschutz auch bereits Einiges umgesetzt. Beim gemeinsamen Gesprächstermin mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn am 10.01.2025 wurde seitens der Stadtverwaltung klar kommuniziert, dass hier die Bahn in der Pflicht gesehen werde und dem nachzukommen sei.

 

Frau Benzien sehe ihre Anfrage, inwieweit es schädlich sei, dass die Stadt kein Lärmschutzkonzept habe, hiermit nicht beantwortet.

 

Laut Herrn Wiese gebe es eine Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2017/2018.

 

Da die mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb besprochenen Maßnahmen zur Vermeidung der Unratverteilung nicht den geplanten Erfolg zeigten, sei erneut Kontakt zum Betriebsleiter aufgenommen worden, schildert Herr Wiese den aktuellen Stand. Hier wurde Besserung in Aussicht gestellt. Der nächste Schritt wäre die Aufsichtsbehörde.

 

Herr Speßhardt fragt, ob wir beim freiwilligen Lärmschutzprogramm des Bundes angemeldet seien, ob eine Anfrage liefe, um den Bereich Hagenow Heide über dieses Programm abrechnen zu können.

 

Es gibt die interaktive Lärmkartierung des Bundes, in welcher wir als Maßnahme, in der Karte als Abschnitt, enthalten seien, jedoch nicht in Vorbereitung. In der Gesamttabelle des Bundes seien wir wiederum nicht mit aufgeführt. Zu prüfen, warum Hagenow nicht im Gesamtsanierungsprogramm in der Tabelle enthalten sei, haben wir eingefordert, erläutert Herr Wiese.

 

Herr Jessel erkundigt sich nach der Beantwortung der Anfragen der Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums, die kürzlich zu einer Besichtigung im Rathaus waren. Unter anderem sei nach einer möglichen Unterstützung der Flutlichtanlage in Hagenow Land gefragt worden.

 

Er spricht auch den unzureichenden Zustand des Sportplatzes in der Parkstraße an. Insbesondere die Tartanbahn sei reparaturbedürftig. Diese verpflichtenden Maßnahmen seien seitens der Stadt als Eigentümer durchzuführen. Der Sportverein könne hier nicht sämtliche Aufgaben übernehmen.

 

Die Beantwortung der Schüleranfragen werde kurzfristig erfolgen. Es stehen noch einige interne Rückmeldungen aus, antwortet Herr Wilken.

Die thematisierte Lichtanlage sei aber kein Eigentum der Stadt. Eine finanzielle Unterstützung dieser fiele in den freiwilligen Bereich. Freiheiten, im freiwilligen Bereich tätig zu werden, habe die Stadt nur, wenn es einen beschlossenen, finanziell tragfähigen Haushalt gebe. Dies gelte ebenfalls für eine etwaige Reinigung der Tartanbahn.

Der Vertrag mit dem Sportverein beinhalte, dass der Verein die Pflege und Instandhaltung der Sportanlage übernehme und hierfür eine jährliche finanzielle Bezuschussung erhalte. Die Stadt greife ein, sobald die erforderlichen Maßnahmen den vertraglich vereinbarten Rahmen überschreiten. Das war in den letzten Jahren nicht der Fall. Generell sei die Stadt immer bestrebt, örtliche Vereine zu unterstützen. Die Bahn werde demnächst einmal inspiziert.

 

Sowohl eine Unterstützung der Flutlichtanlage als auch der Zustand der Tartanbahn werden zur Prüfung aufgenommen.

 

Herr Baalhorn rege an, das Befahren des Lindenplatzes für eine bestimmte Zeitspanne des Tages auch für Radfahrer zu ermöglichen. So könnten die Kinder morgens auf dem Schulweg über den Lindenplatz fahren.

 

Diese Möglichkeit werde laut Herrn Wilken gern zur Prüfung aufgenommen.

 

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