30.01.2025 - 9.6 Anlagerichtlinie ab 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Zur Erklärung erwähnt Herr Wilken die nun bestehende Pflicht zur Erstellung einer Anlagerichtlinie.

Beschluss:

 

Gemäß § 56 Absatz 2 Satz 4 der Kommunalverfassung erlässt die Stadt Hagenow die folgende Anlagerichtlinie siehe Anlage:

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage