30.01.2025 - 9.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wilken fasst die Details des Haushaltsplanes zusammen.

Zur groben Veranschaulichung liegt ein Blatt mit Grafiken und eine Übersicht der geplanten Investitionen für alle Stadtvertreter, Ortsteilbeiräte und interessierte Gäste aus.

 

Nach intensiven Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen wurde dieser Haushalt aufgestellt. Im vergangenen Jahr gab es 8 Monate lang eine vorläufige Haushaltsführung, anschließend einen Haushaltsplan mit Auflagen, woraufhin ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt wurde. Gestartet wurde mit einem großen Defizit, eingespart wurden durch das am 30.04.2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept 1,8 Millionen Euro. Trotzdem bestand nach wie vor eine Lücke von 1 Million Euro. Als Konsequenz folgte seitens der Rechtsaufsichtsbehörde als Auflage ein Verbesserungsauftrag an die Stadtverwaltung sowie die Stadtvertretung, diese Lücke zu schließen.

 

Für den Haushaltsentwurf 2025 wurde viel geschafft. Mit den Beteiligungsgesellschaften konnten gute Kompromisse erarbeitet werden, sodass bei den Dividenden ein guter Modus für die Folgejahre geeint wurde. Die FAG-Leistungen seien trotz der Zensus-Ergebnisse für die Kommunen etwas besser ausgefallen.

Im Bereich der Investitionen habe es weitere Streichungen, insbesondre bei Straßen, geben müssen. Es sei besser, weniger zu planen und umzusetzen, als viel zu planen und nur einen kleinen Teil umzusetzen.

 

Aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr seien als Priorität der Ausbau der Möllner Straße sowie des Bekower Weges, nun geplant für 2025 und Beginn 2026, hervorgegangen.

 

Für die anzuschaffenden Fahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr werden Fördermittel eingeworben. Eine hohe Fördermittelquote stehe auch für die Modernisierung der Bekow in Aussicht.

 

Darüber hinaus seien Sperrvermerke aus den Ausschüssen ergänzt worden, sodass noch Abwandlungen im Jahresverlauf vorgenommen werden können.

Das verbleibende Defizit solle über einen moderaten Anstieg der Gewerbesteuer von 360 auf 390 Hebepunkte erfolgen, was dem aktuellen Durchschnittssatz entspreche.

 

Die Grundsteuer A + B sollen aufkommensneutral bleiben. Damit die Stadt weiterhin 1,35 Millionen Euro aus der Grundsteuer erzielen könne, ergebe sich ein rechnerischer Satz von nun 520 %. Vorher waren es 380 %. Hier sei noch kein Inflationsausgleich für die letzten 10 Jahre inkludiert. Die Hebesätze seien seit fast 10 Jahren stabil, seitdem betrage der Kaufkraftverlust (Inflation) über 30 %.

 

Der Beschluss eines ausgeglichenen Haushaltes in der heutigen Sitzung sei wichtig. Zwar könnten vertragliche Vereinbarungen trotz eines nicht beschlossenen Haushaltes durchgeführt werden, auch alles, was zur Gefahrenabwehr gehöre, sei ohne Haushalt möglich, soll jedoch etwas Neues auf den Weg gebracht werden, die Weiterentwicklung der Stadt vorangetrieben werden, ist der beschlossene Haushalt notwendig. Allem voran sei hier die Sporthalle zu nennen. Zu bedenken sei, dass die Fördermittel für den Bau zeitlich nicht unbegrenzt gewährt würden und jetzt zeitnahes Handeln gefordert sei.

 

Herr Baalhorn merkt an, dass im Haushaltsplan bei der Summe für die geplante Sporthalle die beschlossene Deckelung von 11,95 Millionen Euro nicht angepasst wurde. Hier sei noch eine Gesamtsumme von 12,2 Millionen Euro aufgelistet.

Verwundert zeigt er sich bei den geplanten Einnahmen für Grundstücke in Höhe von 0,00 Euro.

 

Im Haushaltsplan seien Steuererhöhungen enthalten, die bei der Grundsteuer B weit über dem Landesdurchschnitt von 438 lägen, legt Frau Benzien dar. Hier sollte eine Anpassung auf den Nivellierungssatz von 438 erfolgen.

 

Der Haushalt sei nicht vollumfänglich in den Ausschüssen diskutiert und geforderte Listen nicht vollständig nachgereicht worden. Zudem fehlten die aktuellen Sperrvermerke aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr.

 

Sie stellt folgenden Änderungsantrag zum Beschluss 2024/0616:

 

Die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

 

1. § 5 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 438 v.H

2. Sperrvermerke aus dem Bauausschuss werden in den Haushaltsplan   mitaufgenommen             

3. Deckelung der Baukosten für die Sporthalle der Europaschule auf 11,95   Millionen Euro, wie im Beschluss der Stadtvertretersitzung (2024/0611) am 12.12.2024 beschlossen

 

Von Frau Benzien wird eine Auszeit beantragt.

 

Herr Wilken führt aus, dass alle bekannten Sperrvermerke auf den Seiten 38 und 39 im Vorbericht aufgeführt wurden. Für den Fall, dass etwas fehle, werde noch einmal in das Protokoll des Bauausschusses geschaut.

 

Die Summe für den Bau der Sporthalle im Haushaltsdokument konnte nicht mehr von 12,2 Millionen auf die Deckelung von 11,95 Millionen Euro angepasst werden, da die Sitzung mit diesem Beschluss zeitlich nach der Aufstellung der Haushaltszahlen lag. Da aber gleichzeitig der eingeplante Sonderbedarf von 1 Million Euro auf 770.000 Euro gekürzt wurde, habe sich die Kämmerei entschlossen, die Änderung nicht mehr vorzunehmen. Die Effekte heben sich finanziell gegenseitig nahezu auf. Selbstverständlich bleibe der Beschluss mit der Deckelung in Höhe von 11,95 Millionen Euro gültig und davon unberührt.

Zum Thema Steuererhöhung betont Herr Wilken, dass der Hebesatz B von 520 in Summe keine Steuererhöhung, sondern den aufkommensneutralen Satz darstellt. Ob sich durch die Steuerreform eine Erhöhung für Privatpersonen mit eigenem Wohnraum ergebe, sei individuell unterschiedlich. Für Gewerbe ergeben sich z.B mehrheitlich Senkungen. Hier gehe es jedoch um den Stadthaushalt in Summe.

Durch die Anpassung von 380 auf nun 520 erhalte die Stadt nicht mehr Einnahmen. Sie sei notwendig, um die Grundsteuereinnahmen von 1,35 Millionen Euro zu halten. Hier dürfe keine Senkung stattfinden. Bliebe man nur bei dem veralteten Nivellierungssatz von vor der Reform in Höhe von 438, würde dies einen Verlust von 220.000 Euro pro Jahr im Stadthaushalt bedeuten. Laut § 43 KV M-V müssen Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen sein. Ohne eine Gegenfinanzierung sei diese Forderung nicht erfüllbar.

 

Grundstücksverkäufe würden den Haushalt unterstützen, schlägt Herr Speßhardt vor.

 

Die Sitzung wird von 19:15 Uhr bis 19:21 Uhr unterbrochen.

 

Über den Änderungsantrag wird wie folgt abgestimmt:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

8

0

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt, die Teilhaushalte und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur Kenntnis genommen.

 

Änderung: Die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

1. § 5 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 438 v.H

2. Sperrvermerke aus dem Bauausschuss werden in den Haushaltsplan   mitaufgenommen             

3. Deckelung der Baukosten für die Sporthalle der Europaschule auf 11,95   Millionen Euro, wie im Beschluss der Stadtvertretersitzung (2024/0611)                             am 12.12.2024 beschlossen

 

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Herr Wilken fasst die Details des Haushaltsplanes zusammen.

Zur groben Veranschaulichung liegt ein Blatt mit Grafiken und eine Übersicht der geplanten Investitionen für alle Stadtvertreter, Ortsteilbeiräte und interessierte Gäste aus.

 

Nach intensiven Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen wurde dieser Haushalt aufgestellt. Im vergangenen Jahr gab es 8 Monate lang eine vorläufige Haushaltsführung, anschließend einen Haushaltsplan mit Auflagen, woraufhin ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt wurde. Gestartet wurde mit einem großen Defizit, eingespart wurden durch das am 30.04.2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept 1,8 Millionen Euro. Trotzdem bestand nach wie vor eine Lücke von 1 Million Euro. Als Konsequenz folgte seitens der Rechtsaufsichtsbehörde als Auflage ein Verbesserungsauftrag an die Stadtverwaltung sowie die Stadtvertretung, diese Lücke zu schließen.

 

Für den Haushaltsentwurf 2025 wurde viel geschafft. Mit den Beteiligungsgesellschaften konnten gute Kompromisse erarbeitet werden, sodass bei den Dividenden ein guter Modus für die Folgejahre geeint wurde. Die FAG-Leistungen seien trotz der Zensus-Ergebnisse für die Kommunen etwas besser ausgefallen.

Im Bereich der Investitionen habe es weitere Streichungen, insbesondre bei Straßen, geben müssen. Es sei besser, weniger zu planen und umzusetzen, als viel zu planen und nur einen kleinen Teil umzusetzen.

 

Aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr seien als Priorität der Ausbau der Möllner Straße sowie des Bekower Weges, nun geplant für 2025 und Beginn 2026, hervorgegangen.

 

Für die anzuschaffenden Fahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr werden Fördermittel eingeworben. Eine hohe Fördermittelquote stehe auch für die Modernisierung der Bekow in Aussicht.

 

Darüber hinaus seien Sperrvermerke aus den Ausschüssen ergänzt worden, sodass noch Abwandlungen im Jahresverlauf vorgenommen werden können.

Das verbleibende Defizit solle über einen moderaten Anstieg der Gewerbesteuer von 360 auf 390 Hebepunkte erfolgen, was dem aktuellen Durchschnittssatz entspreche.

 

Die Grundsteuer A + B sollen aufkommensneutral bleiben. Damit die Stadt weiterhin 1,35 Millionen Euro aus der Grundsteuer erzielen könne, ergebe sich ein rechnerischer Satz von nun 520 %. Vorher waren es 380 %. Hier sei noch kein Inflationsausgleich für die letzten 10 Jahre inkludiert. Die Hebesätze seien seit fast 10 Jahren stabil, seitdem betrage der Kaufkraftverlust (Inflation) über 30 %.

 

Der Beschluss eines ausgeglichenen Haushaltes in der heutigen Sitzung sei wichtig. Zwar könnten vertragliche Vereinbarungen trotz eines nicht beschlossenen Haushaltes durchgeführt werden, auch alles, was zur Gefahrenabwehr gehöre, sei ohne Haushalt möglich, soll jedoch etwas Neues auf den Weg gebracht werden, die Weiterentwicklung der Stadt vorangetrieben werden, ist der beschlossene Haushalt notwendig. Allem voran sei hier die Sporthalle zu nennen. Zu bedenken sei, dass die Fördermittel für den Bau zeitlich nicht unbegrenzt gewährt würden und jetzt zeitnahes Handeln gefordert sei.

 

Herr Baalhorn merkt an, dass im Haushaltsplan bei der Summe für die geplante Sporthalle die beschlossene Deckelung von 11,95 Millionen Euro nicht angepasst wurde. Hier sei noch eine Gesamtsumme von 12,2 Millionen Euro aufgelistet.

Verwundert zeigt er sich bei den geplanten Einnahmen für Grundstücke in Höhe von 0,00 Euro.

 

Im Haushaltsplan seien Steuererhöhungen enthalten, die bei der Grundsteuer B weit über dem Landesdurchschnitt von 438 lägen, legt Frau Benzien dar. Hier sollte eine Anpassung auf den Nivellierungssatz von 438 erfolgen.

 

Der Haushalt sei nicht vollumfänglich in den Ausschüssen diskutiert und geforderte Listen nicht vollständig nachgereicht worden. Zudem fehlten die aktuellen Sperrvermerke aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr.

 

Sie stellt folgenden Änderungsantrag zum Beschluss 2024/0616:

 

Die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

 

1. § 5 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 438 v.H

2. Sperrvermerke aus dem Bauausschuss werden in den Haushaltsplan   mitaufgenommen             

3. Deckelung der Baukosten für die Sporthalle der Europaschule auf 11,95   Millionen Euro, wie im Beschluss der Stadtvertretersitzung (2024/0611) am 12.12.2024 beschlossen

 

Von Frau Benzien wird eine Auszeit beantragt.

 

Herr Wilken führt aus, dass alle bekannten Sperrvermerke auf den Seiten 38 und 39 im Vorbericht aufgeführt wurden. Für den Fall, dass etwas fehle, werde noch einmal in das Protokoll des Bauausschusses geschaut.

 

Die Summe für den Bau der Sporthalle im Haushaltsdokument konnte nicht mehr von 12,2 Millionen auf die Deckelung von 11,95 Millionen Euro angepasst werden, da die Sitzung mit diesem Beschluss zeitlich nach der Aufstellung der Haushaltszahlen lag. Da aber gleichzeitig der eingeplante Sonderbedarf von 1 Million Euro auf 770.000 Euro gekürzt wurde, habe sich die Kämmerei entschlossen, die Änderung nicht mehr vorzunehmen. Die Effekte heben sich finanziell gegenseitig nahezu auf. Selbstverständlich bleibe der Beschluss mit der Deckelung in Höhe von 11,95 Millionen Euro gültig und davon unberührt.

Zum Thema Steuererhöhung betont Herr Wilken, dass der Hebesatz B von 520 in Summe keine Steuererhöhung, sondern den aufkommensneutralen Satz darstellt. Ob sich durch die Steuerreform eine Erhöhung für Privatpersonen mit eigenem Wohnraum ergebe, sei individuell unterschiedlich. Für Gewerbe ergeben sich z.B mehrheitlich Senkungen. Hier gehe es jedoch um den Stadthaushalt in Summe.

Durch die Anpassung von 380 auf nun 520 erhalte die Stadt nicht mehr Einnahmen. Sie sei notwendig, um die Grundsteuereinnahmen von 1,35 Millionen Euro zu halten. Hier dürfe keine Senkung stattfinden. Bliebe man nur bei dem veralteten Nivellierungssatz von vor der Reform in Höhe von 438, würde dies einen Verlust von 220.000 Euro pro Jahr im Stadthaushalt bedeuten. Laut § 43 KV M-V müssen Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen sein. Ohne eine Gegenfinanzierung sei diese Forderung nicht erfüllbar.

 

Grundstücksverkäufe würden den Haushalt unterstützen, schlägt Herr Speßhardt vor.

 

Die Sitzung wird von 19:15 Uhr bis 19:21 Uhr unterbrochen.

 

Über den Änderungsantrag wird wie folgt abgestimmt:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

8

0

 

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Anlagen zur Vorlage