22.05.2025 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Speßhardt weist auf § 2 der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile hin:

„Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen an alle Mitglieder der Stadtvertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.“

Als Teil der Bürgerinitiative, welche sich gegen Windkraft in der Bekow ausspreche, betont Herr Hochgesandt, dass Windkraft an diesem Standort gänzlich inakzeptabel sei. Generell werden Windkraft sowie andere alternative Energien befürwortet und als notwendig angesehen, um dem Klimawandel zu begegnen.

Herr Speßhardt unterbricht Herrn Hochgesandt mit dem erneuten Hinweis auf § 2 der Hauptsatzung.

Den Bürgern müsse laut Herrn Hochgesandt die Möglichkeit eingeräumt werden, sie anzuhören. Die Politik der Stadtvertretung werde für die Bürger gemacht.

Ein Schreiben vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), welches der Stadtvertretung aktuell noch nicht vorliege, sei heute Nachmittag bei der Stadtverwaltung eingegangen. Inhaltlich werde hierin verdeutlicht, dass das geplante Gebiet als Windenergiegebiet ungeeignet sei. Auch beim Regionalen Planungsverband sei die Fläche an der Bekow nicht für Windkraft vorgesehen.

Der Hinweis auf das eingegangene Schreiben werde aufgenommen und anschließend an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter weitergeleitet, erklärt Herr Speßhardt.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung sei für Mitte/ Ende Juli geplant. Hier können dann sämtliche Fragen zum Thema Windkraft platziert werden.

Ob es alternative Möglichkeiten gebe, den Strom zu organisieren und wie hoch der zusätzliche Strombedarf der Stadt sei, erfragt Herr Wolf. Er empfinde es als befremdlich, sich als Bürger nicht zu einem auf der Tagesordnung aufgeführten Thema äußern zu dürfen. Wann sich die Bürger sonst beteiligen können, möchte er wissen.

Die Bekanntmachung sämtlicher öffentlicher Termine, in welchen auch das Thema Windenergieanlagen behandelt werde, erfolge über mehrere Kanäle, wie homepage der Stadt oder Hagenower Blätter, erklärt Herr Speßhardt. Er verwahre sich gegen die Unterstellung, die Stadtvertretung handle nicht transparent.

Heute werde lediglich über die Änderung des Flächennutzungsplanes entschieden.

 

Die Problematik der Unratverteilung durch Krähen am Remel sei nicht gelöst und stelle einen unhaltbaren Zustand dar, bemängelt Herr Schlüter und möchte wissen, was konkret unternommen werde, um Abhilfe zu schaffen. Zudem erkundigt er sich, ob es sich bei dem Sachverhalt um eine Strafbewehrung durch Unterlassung handle.

 

Gemeinsam mit Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Ordnung habe ein Vor-Ort-Termin bei der Firma stattgefunden, antwortet Herr Möller. Das Netz werde nicht so verschlossen, wie zugesichert. Die Stadt stehe in Kontakt mit weiteren Kommunen mit der gleichen Herausforderung und strebe eine Zielfindung im Zuge einer gemeinsamen Kooperation an.

Herrn Bohnet interessiert, was die Stadt unternehme, um den Klimaschutz im Zuge erneuerbarer Energien nicht über den Artenschutz zu stellen?

Die Priorisierungshoheit liege laut Herr Möller beim Bund.

Sollten in Hagenow Windkraftanlagen entstehen, lägen diese zwischen 2 Natura 2000 Habitaten und würden die Einflugschneisen von Vögeln beeinflussen, merkt Herr Bohnet an.

Im Zuge einer Bürgerbeteiligung können derartige Anliegen angebracht werden. Diese werden dann unter Fachexpertise ausgearbeitet, erklärt Herr Speßhardt.

Die Anfrage von Herrn Homerberger, wann die Rutsche auf dem Spielplatz in Scharbow wieder freigegeben werden könne, werde direkt an den städtischen Bauhof weitergeleitet, sichert Herr Möller zu.

Herr Herklotz erkundigt sich nach dem Stand der touristischen Erschließung in der Bekow und möchte wissen, ob an dieser weiterhin festgehalten werde.

Vor Kurzem sei der Natur- und Erlebnispfad eröffnet worden. Die erste Phase des Bekow-Konzeptes sei somit bereits umgesetzt worden, erläutert Herr Möller. Zunächst folgen die baulichen Maßnahmen im Bad der Bekow, anschließend sei die Errichtung eines Spielplatzes am Willkommensplatz geplant. Sobald eine Finanzierungsmöglichkeit für den geplanten Aussichtsturm in der Bekow bestehe, werde auch dieses Vorhaben umgesetzt.

 

Die Nachfrage von Herrn Herklotz, ob es zu einem Konflikt kommen könnte, sollten in Zukunft größere Bauwerke entstehen, die dem touristischen Nutzen widersprechen, verneint Herr Möller.

Um sich auf die Vorstellung der geplanten Erneuerung der Kreisstraße in Viez vorbereiten zu können, bittet Herr Vieth um Einsicht in die Lage- und Bestandspläne für den Ortsteilbeirat.

Eine Einsichtnahme sei möglich, bestätigt Herr Möller und zieht ergänzend zur Beantwortung der Frage einen Teil des Berichtes vor:

Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Viez:

 

Die Beteiligung Träger Öffentlicher Belange steht kurz vor dem Abschluss. Nach der Beteiligung kommt die Trassenfestlegung und die Abstimmung bezüglich Naturschutzangelegenheiten. Eine Vorstellung der geplanten Trassenführung wird der Verwaltung im Juni zunächst zur technischen Vorabstimmung vorgelegt. Mit dem Landkreis und dem Ortsteilbeirat in Viez wird dann voraussichtlich im Juli/August eine Vorstellung erfolgen.

 

 

Frau Schimko äußert sich verwundert darüber, wie das geplante Bekow-Konzept mit einem Windenergievorhaben übereinstimmen könne. Hier sehe sie einen Widerspruch und fragt nach einem alternativen Standort.

Herr Tesch merkt an, bei zukünftigen Planungen auch die Vorzugstrasse 4 der noch offenstehenden Umgehungsstraße zu bedenken, da diese sonst für 30 Jahre blockiert werde.

Derartige Anfragen können in einem späteren Planfeststellungsverfahren erörtert werden, erklärt Herr Speßhardt. Der Termin werde veröffentlicht.

Ob es bei der finalen Entscheidung zur Entstehung einer eventuellen Windkraftanlage die Möglichkeit einer demokratischen Abstimmung für Bürgerinnen und Bürger gebe, fragt Herr Schrauber.

Nach dem aktuellen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes folge ein aufzustellender B-Plan mit öffentlicher Beteiligung. Anschließend käme es zunächst zu einem Genehmigungsverfahren mit nicht unerheblichen rechtlichen Hürden. Auch dieses Verfahren ermöglicht eine Bürgerbeteiligung, bei welcher die Bürgerinnen und Bürger Argumente hervorbringen können, die dann in einem Gesamtprozess abzuwägen sind, erläutert Herr Möller.

Eingehend auf die Frage von Herrn Bohnet nach den Prognosen des zukünftigen Energiebedarfs der Stadt und der Anzahl dafür benötigter Erzeugungsanlagen, verweist Herr Möller auf die Stadtwerke Hagenow GmbH.