22.05.2025 - 9.3 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 22.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Destemona Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Möller führt in die Beratung ein:
Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die die Sitzung heute begleiten, zeigt, wie emotionsgeladen die Thematik ist.
Lange Zeit war das Kredo in der Verwaltung, dass wir versuchen, solange wie möglich, dem Errichten von Windparks bei uns im Gemeindegebiet entgegenzustehen.
Im Regionalen Planungsverbandes geht es seit 10 Jahren um das Thema. Herrn Möller seien sämtliche Argumente für und gegen Windkraft bekannt.
Die Stadt habe immer den Standpunkt vertreten, solange wie möglich dagegenzustehen und die Windräder so weit wie möglich von uns entfernt zu halten.
Ebenso sei stets betont worden, dass, wenn wir uns dem nicht mehr entziehen können, wir so viel wie möglich für unsere Stadt und unsere Bürgerinnen und Bürger dabei herausbekommen wollen. Wir wollen, dass so viel wie möglich von den Erträgen dieser Windräder, von den Geldern, die damit verdient werden, den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt zugutekommen.
Windkraft ist durch Gesetzesänderungen seitens der Bundesregierung nun priorisiert worden.
In vergangener Zeit sind mehrere Projektvorhabenträger bei der Stadt vorstellig geworden. Alle beziehen sich auf Flächen in der Bekow.
Uns ist wichtig, die Stadtwerke zu beteiligen und einen geordneten, vernünftigen Weg zu finden.
Es wäre sinnvoller gewesen, in dieser Debatte, wie auch in anderen Belangen, die die Stadt voranbringen möchte, im Vorfeld in die Offensive zu gehen und die Bürgerinnen und Bürger auch durch soziale Netzwerke besser mitzunehmen, betont Frau Benzien. Darauf habe sie mehrfach hingewiesen.
Es solle keine Beeinflussung der Mandatsträger stattfinden. An dieser Stelle fühle sie sich durch die Bürgerinnen und Bürger beeinflusst.
Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter seien ebenfalls Bürger dieser Stadt, tätig im kommunalen Ehrenamt. Sie haben sich zur Wahl gestellt, um für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einzustehen und arbeiten in ihrer Freizeit.
Zu den Aufgaben der Stadtvertretung gehöre auch, zu prüfen, wie ein Haushalt aufgestellt werden könne, wie eine klamme Stadt versuchen kann, Projekte umzusetzen, eine Schule, eine Sporthalle zu bauen, wofür große Summen fehlten.
Auch weniger angenehme Aufgaben gelte es zu bewältigen.
Es müsse versucht werden, Geld in die Stadt zu bekommen und auch vor Ort zu lassen, damit gewirtschaftet werden könne.
Frau Benzien richtet den Appell an die Bürgerinnen und Bürger, auch gern den Weg zu den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern direkt zu suchen.
Sämtliche Argumente und Sachlagen würden zunächst geprüft, es sei noch nicht klar, dass ein Windrad gebaut werde.
Bereits in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sei die Thematik Teil der Tagesordnung gewesen. Auch diese Sitzung hätten die Bürgerinnen und Bürger bereits gern besuchen können.
Auch Herr Laabs vertritt ebenfalls die Ansicht, vorab mit den Bürgerinnen und Bürgern hätte sprechen zu müssen. Anstelle des Rathaussaales wäre jedoch z.B. die Otto-Ibs-Sporthalle im Zuge einer Bürgerinformationsveranstaltung ein geeigneterer Ort, vollumfänglich über das Thema zu informieren und darüber zu sprechen.
Herr Baalhorn, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr macht deutlich, dass derartige Themen überwiegend im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen Behandlung finden, da es sich hier um Grundstücksangelegenheiten handle.
Ein derartiges Interesse an auch anderen Themen, die ebenfalls die Stadt maßgeblich beeinflussen sowie einen Besuch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr wären erfreulich.
Im jetzigen Haushalt seien 39 % für Personalkosten und allein 24 % für die Kreisumlage enthalten, macht Herr Baalhorn deutlich. Um weiterhin Bauprojekte in der Stadt durchführen zu können, müssen Einnahmen generiert werden.
Die Frage, ob eine spätere erneute Änderung des Flächennutzungsplanes möglich wäre, wenn sich herausstellt, dass auch andere Energieversorger, außer der Stadtwerke Hagenow GmbH, von der Windkraftanlage profitieren könnten, richtet Herr Baalhorn an die Verwaltung.
Aktuell stehe zunächst lediglich der Antrag auf Einleitung des Änderungsverfahrens zur Abstimmung. Erst in Folge werde geprüft, ob die Flächennutzung als solche dann auch am Standort möglich sei, ordnet Herr Wiese ein.
Im Zuge der weiteren Bauleitplanung habe man dann eine Vielzahl an Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen auch durch die gewünschten Vorhabenträger über die Städtebau- und Erschließungsverträge umgesetzt werden. Grundsätzlich weise eine reine Flächenausweisung für verschiedene Vorhabenträger die gleiche Nutzung aus.
Herr Höhn äußert sich erfreut über die große Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Meinung kundtun und schließt sich den Vorrednern an.
Über Vor- und Nachteile verschiedener Projekte müsse diskutiert werden. Dies werde auch im Nachgang zu diesem Antrag geschehen.
Es werde von Jahr zu Jahr schwieriger, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, macht Herr Höhn deutlich. Für reparaturbedürftige Straßen werden auch finanzielle Mittel benötigt.
Herr Speßhardt ruft zur Ruhe auf.
Auch Herr Kaminski begrüße das rege Interesse. Generell spreche sich die AFD-Fraktion nicht gegen Windkraft aus, werde jedoch diesem Beschluss nicht zustimmen.
Herr Stöter schließe sich der CDU-Fraktion an. Der Unmut sei nachvollziehbar. Was jedoch geschehe, wenn ein solches Projekt ungeordnet und willkürlich durchgeführt werde, sei am Beispiel in Viez zu sehen. Dort sei klar ersichtlich, was eintrete, wenn nicht vernünftig geplant und nicht eingegriffen werde.
Abwertende und herabwürdigende Äußerungen gehören nicht eine Sitzung der Stadtvertretung, wehrt sich Herr Stöter gegen unverhältnismäßige Zwischenrufe seitens der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Anstand.
Ob bei einer Nichtzustimmung ein fremder Vorhabenträger die Möglichkeit habe, die Bebauung dort vorzunehmen und das Projekt auf der geplanten Fläche umzusetzen, möchte Herr Stöter wissen.
Laut Baugesetzbuch können Windkraftanlagen an beinahe jeder Stelle gebaut werden, erklärt Herr Möller. Im Landkreis sei Wildwuchs an Stellen zu beobachten, die nicht in der Planungskulisse des Regionalen Planungsverbandes liegen. Eine gesicherte Planung über eine Bauleitplanung ist für die vorgesehene Fläche das Ziel des Vorhabenträgers mea für unsere Stadt. Das Projekt solle gut geplant und geregelt ablaufen. So liege z.B. die Anzahl der Windräder, die eventuell entstehen, in unserer Hand.
Nach Beschlussfassung werde das Planungsbüro beauftragt, eine Kulisse zu erstellen, anschließend werden sämtliche Träger öffentlicher Belange beteiligt, eine Stellungnahme abzugeben. Das Ergebnis dessen stehe heute noch offen. Eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Otto-Ibs-Sporthalle werde zeitnah folgen.
Die von Herrn Stöter formulierte Befürchtung, ob das Risiko bestehe, dass im Falle einer heutigen Ablehnung, ein alternativer beliebiger Vorhabenträger ohne Bürgerbeteiligung die Möglichkeit hätte, ohne Zustimmung der Stadt eine Windkraftanlage auf der besprochenen Fläche zu errichten, bestätigt Herr Möller.
Beschluss:
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagenow im Änderungsbereich des beigefügten Lageplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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