02.12.2024 - 3.1 Erarbeitung einer Beschlussvorlage für den Bau ...

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Wortprotokoll

 

Information: Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem Finanzausschuss beraten.

 

Herr Baalhorn stellt fest, dass ein Konsens gefunden werden soll, die Sporthalle soll gebaut werden. Er übergibt das Wort an Herrn Wiese.

Herr Wiese erläutert noch einmal die Vor- und Nachteile der Variantenuntersuchung mit den 4 Varianten (Stand November). Zur Stadtvertretersitzung am 12.12.2024 soll eine abschließende Beschlussvorlage zur Beschlussfassung erarbeitet werden.

 

  1. Variante: Fortführung der bestehenden Planung
  • LFI Inaussichtstellung Fördermittel liegt vor
  • Basierend auf Campusplanung umsetzbar
  • Bauliche Voraussetzungen gegeben
  • Vorliegende Baugenehmigung
  • Standortverträglichkeit ist gegeben
  1. Variante: Fortführung der bestehenden Planung mit Einsparungen am Baukörper ohne Nutzungsverlust: von der Verwaltung präferierte Variante
  • LFI Inaussichtstellung Fördermittel liegt vor. (Fördermittel bleiben voraussichtlich bestehen)
  • Basierend auf Campusplanung umsetzbar.
  • Bauliche Voraussetzungen gegeben.
  • Vorliegende Baugenehmigung.
  • Standortverträglichkeit ist gegeben.
  • Zusätzliche Planungsleistungen notwendig.
  1. Variante: Projektfortführung mit Einsparungen am Baukörper und Nutzungseinschränkungen.
  • Änderungsantrag EFRE erforderlich, Zuwendung unsicher.
  • Basierend auf Campusplanung mit Anpassungen umsetzbar.
  • Entfall Versammlungsstätte: dadurch z.B. keine Nutzung wie Wärmeinseln usw. möglich.
  • Notwendigkeit zusätzlicher Planungsleistungen.
  • Änderungsantrag zum Bauantrag erforderlich.
  • Verzug der Bauzeit.
  1. Neues Projekt als Systembauhalle.
  • Neuantrag EFRE erforderlich: Zuwendung unsicher.
  • Planung muss komplett neu erstellt werden.
  • Erneute Bauantragsstellung.
  • Verzug der Bauzeit.
  • Systembau wird meist durch Generalübernehmer / Generalunternehmer durchgeführt, Vergaberechtsproblematik.
  • Kosten noch nicht abschließend zu ermitteln.
  • Zusätzliche Mehrkosten für Gründung, Bodenaustausch usw.
  • Die Risiken liegen auf der Auftraggeberseite.
  • Standort birgt Probleme, da eine größere Grundfläche erforderlich ist.

Herr Baalhorn bittet Herrn Brenncke um Vorstellung der Präsentation des Projektes.

Herr Brenncke erläutert anhand der Darstellung, dass sich bei den Varianten 1 bis 3 der Standort nicht verändert, Variante 4 erfordert eine größere Grundfläche.

Herr Jensen fragt, warum muss die Sporthalle unbedingt so tief ins Erdreich gebaut werden. Die Höhe vom Gelände bis zum Fertigfußboden beträgt schon 3,80 und mit Aushub kann die Baugrube bis zu 5 m tief sein. Herr Jensen verweist auf die erhöhten Kosten und die Risiken bei dieser Bauweise. Er bevorzugt eine ebenerdige Bauweise ohne Gründach.

Herr Brenncke antwortet, dass laut Baugrundgutachten der Boden ca. 4 m tief ausgehoben werden muss, ein Bodenaustausch wäre notwendig um die Tragfähigkeit zu gewährleisten.

Herr Baalhorn fragt ergänzend dazu ob rundum Spundwände gestellt werden müssen.

Herr Brenncke verneint, teilweise kann wie bereits bei der Schule abgeböscht werden.

Herr Baalhorn fragt weiter wie sich die Kosten verändern, wenn nicht unterirdisch gebaut wird.

Herr Brenncke erwidert, dass sich die Kosten verschieben würden (z.B. entstehen, wenn man ins Erdreich baut keine Auffüllungsarbeiten). Das Ausgraben ist bei beiden Varianten der Fall, bei der Variante, wenn man die Sporthalle oberirdisch baut, muss man vorher die Erde wieder auffüllen, bevor man eine Standardhalle bauen kann.

Er erörtert auch noch klimaschutztechnische Aspekte im Vergleich der massiven Halle zur Variante Leichtbauhalle, z.B. sommerlicher Wärmeschutz, welcher sich aufgrund der massiven Bauweise positiv auswirkt.

Man kann es immer nicht direkt miteinander vergleichen, aber es gibt Sachen, die man überprüfen muss, wenn man Parameter ändert. Ja, die höheren Baukosten sind wahrscheinlich bei der massiven Bauweise da, aber mit anderen technischen Parametern, die man dann hat.

Frau Mau fragt ob eine Grundwasserabsenkung notwendig ist.

Herr Brenncke gibt an, dass entsprechend des Baugrundgutachtens der Grundwasserstand und die Kosten berücksichtigt wurden.

Herr Schlüter fragt wie hoch die Einsparung für den Wegfall des Gründaches wäre.

Herr Brenncke dazu: in Variante 3 sind ca. 250.000 € aufgeführt.

Es wird weiter gefragt, ob alternativ eine PV Anlage in Betracht gezogen wurde?

Herr Brenncke antwortet, dass die PV Anlage auf der Schule geplant ist, der erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf geplant.

Herr Neumann fragt ob die Fläche des Gründachs zur Schulhoffläche zugezogen wird.

Herr Brenncke bestätigt und erläutert die notwendige Schulhoffläche (10 m²/Kind), die Fläche für den Schulhof muss bei Nichtnutzung des Gründaches an anderer Stelle erweitert werden.

Herr Baalhorn fragt ob bei Variante 3 auch bei Wegfall des Gründaches die Nutzung als Versammlungsstätte möglich ist.

Herr Brenncke bestätigt das.

Herr Schultz fragt nach den Bedingungen für die Nutzung als Versammlungsstätte.

Herr Brenncke erörtert, dass z.B. die Bereitstellung einer Notstromversorgung und weiterer technischer Anlagen erforderlich ist. An der Gebäudekonstruktion ändert sich nichts.

Bei einer Versammlungsstätte muss jetzt auch der Bevölkerungsschutz gesichert werden.

Herr Kaminski fragt nach den Vorteilen eines Gründaches.

Herr Brenncke dazu: Vorteile liegen in der Regenentwässerung, das Vorhandensein von Speichermasse auf dem Dach auch bei Starkregen, sommerlicher Wärmeschutz.

Herr Laabs fragt nach Vorhandensein von Schutzräumen für Schüler und Lehrer.

Herr Wiese antwortet, dass keine Schutzraumklassifizierung vorgesehen ist, aber das Untergeschoß Vorteile bietet.

Herr Brüch fragt noch einmal nach den Vorteilen der unterirdischen Bauweise.

Herr Brenncke erläutert dazu, dass nur ca. ½ Meter tiefer ausgekoffert werden muss, es ist weniger Fassadenfläche auszuführen, der sommerliche Wärmeschutz ist gegeben, der Flächenbedarf ist geringer, das Gebäude muss nicht verschoben werden und die Abstandsflächen werden eingehalten.

Herr Stöter fragt nach dem Zeitverzug von 12 Monaten.

Herr Brenncke erklärt, dass der Zeitverzug aufgrund der Umplanung, des Nachtrages zur Baugenehmigung und anschließende Beantragung der Fördermittel resultiert.

Herr Wilken merkt an, dass der Eigenanteil für die Stadt Hagenow niedrig gehalten werden soll; es gibt keine Sonderbedarfszuweisungen dafür, es handelt sich um eine Umwidmung, die Deadline dafür ist der 31.12.2024. Er gibt zu bedenken, dass diese Mittel gefährdet sind, wenn die Halle umgeplant wird.

Herr Baalhorn fasst die Kosten aus seiner Sicht zusammen inklusive der Umverlegung des Regenwasserkanals, der Architektenkosten usw. Diese belaufen sich aus seiner Sicht auf ca. 15 Mio. plus X.

Herr Jensen fasst aus dem Finanzausschuss zusammen, dass die ursprünglich geplanten Kosten bei 6,7 Mio. lagen und jetzt 12,6 Mio. sind. Im Finanzausschuss wurden permanent Alternativen und Kosteneinsparungen eingefordert. Herr Jensen weist darauf hin, dass der Campus Kietz gut gerechnet bei 12 Millionen über den geplanten Kosten liegt. Im Vergleich zu anderen Kommunen und dem Landkreis, schafft man es den geplanten Kostenrahmen einzuhalten und die angedachte Förderquote zu erreichen. Aus Sicht von Herrn Jensen wurde durch die Verwaltung nicht rechtzeitig gegengesteuert und die Stadt hat dadurch enorme finanzielle Nachteile. Der Haushalt 2024 liegt bei einem Defizit von 6 Millionen und die weitere Finanzierung ist nur noch über Kredite möglich.

Herr Neumann wünscht sich die Variante mit Einsparungen am Baukörper ohne Nutzungseinschränkungen inklusive des Gründaches ohne Nutzung desselben.

Es wird eine gute Halle benötigt.

Herr Wiese stellt klar, dass die angegebenen Kosten von 15 Mio. + X nicht nachvollziehbar sind. Die Kostenermittlung kann nicht mit der Schätzung aus dem frühen Planungsstadium nach dem Planungswettbewerb unter Zugrundelegung der Entwicklung der Baukosten in den vergangenen Jahren verglichen werden. Die aktuelle Kostenermittlung entspricht dem jetzigen Stand inklusive des Gründaches, der losen Ausstattung und der Architektenleistungen. Die Umverlegung des Regenwasserkanals ist eine andere Stadtumbaumaßnahme und geht nicht in die Kosten der Sporthalle.

Herr Skodras äußert seine Meinung, dass er die Variante 1 bevorzugen würde, die anderen Varianten kosten mehr Zeit und durch die Verzögerungen steigen die Kosten.

Herr Baalhorn stellt aus der Zwischenbesprechung fest, dass die Verwaltung die Gesamtkosten des Bauvorhabens auf der nächsten SV darstellen muss. Das Portemonnaie hat zwar zwei Taschen muss jedoch alles bezahlen.

Herr Baalhorn teilt das Ergebnis der Zwischenbesprechung der Ausschussmitglieder mit:

 

Die Mitglieder der Ausschüsse haben sich für die Variante 2 ausgesprochen mit folgenden Einschränkungen:

  • Gründach ja zur Berücksichtigung des Klimaaspektes, aber ohne Nutzung
  • Betrachtung aller Bauteile auf Möglichkeiten zur Einsparung

 

Herr Wiese gibt zu bedenken, dass es zur Vermeidung von Verzögerungen möglichst keine Änderungen zum Bauantrag geben darf, um die Bereitstellung der Fördermittel zu sichern. 

 

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Beschluss:

Variante 2 mit folgenden Einschränkungen:

  • Gründach ja zur Berücksichtigung des Klimaaspektes, aber ohne Nutzung
  • Betrachtung aller Bauteile auf Möglichkeiten zur Einsparung

 

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Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

Abstimmungsergebnis des Finanzausschusses:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Der Vorsitzende schließt den gemeinsamen Tagesordnungspunkt um 20:25 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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