14.01.2025 - 9.1 Lärmschutzmaßnahmen an der Bahntrasse Hagenow L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Di., 14.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Baalhorn eröffnet den Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass ihm von Anliegern der Bahntrasse ein Schreiben zugestellt wurde, darin wird vermutet, dass während der Baumaßnahmen durch eine andere Verdichtungsart nicht nur ein Lärmeintrag erfolgte, sondern auch Erschütterungen eingetragen wurden.
Herr Baalhorn fragt weiter, ob inzwischen dort Lärmmessungen durchgeführt wurden, weiter fragt er im Namen der Anwohner, ob dort die Baumaßnahmen in gleicher Art und Weise durchgeführt werden und ob es eventuell noch schlimmer wird.
Herr Wiese antwortet, dass nicht nur Lärmschutz aus der Prioritätenliste ein Gesprächsthema war, sondern die gesamte Situation am Bahnhof betrachtet wurde. Es gab dazu einen Gesprächstermin mit Herrn Kaczmarek, dem Bevollmächtigten der Deutschen Bahn für M-V, dem Bürgermeister und Herrn Wiese, bei dem auch Herr Schlüter als Vertreter der Bauausschusses anwesend war. Das Gespräch war auf guter konstruktiver Ebene, die Stadt hätte bezüglich Lärmschutz und Barrierefreieheit allerdings mehr erwartet. Herr Frick von der DB Infra Go und der Pressesprecher waren auch beim Termin anwesend, auch Herr Steuer vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V war zugegen.
Bei dem Termin wurden die Bedingungen am Bahnhof dargestellt, das Quartier im Bahnhof wird durch den Bauausschuss noch einmal gesondert behandelt.
Es wurde außerdem hinterfragt warum der Lärmschutz nicht durchgeführt wurde,
Herr Wiese erläutert dazu, dass in die Lärmaktionsplanung, welche im Netz unter der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes einsehbar ist, eine Kennzahl ermittelt, die durch die Anzahl der Betroffenen ermittelt wird, die von Lärm über den Grenzwerten betroffen sind.
Damit werden die Lärmkarten aufgestellt, wenn es um die Überschreitung der Lärmgrenzen laut Eisenbahnbundesamt geht.
Dann gibt es das Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem nicht zu verstehen ist, warum Maßnahmen in Hagenow, welche enthalten waren jetzt nicht mehr vorkommen. Herr Kaczmarek hat das aufgenommen, der Sachverhalt soll geprüft werden ob Lärmsanierungsmaßnahmen in Hagenow möglich sind. Bei dem Gesprächstermin gab es dazu keine konkreten Aussagen. Das Lärmsanierungsprogramm ist ein freiwilliges Prgramm, bei dem die Methoden der Lärmermittlung anders sind, hier werden die Strecken nach Lärmpegeln eingeordnet, die Methode unterscheidet sich also von dem des Eisenbahnbundesamtes. Die Vertreter der Stadt, wie der Bürgermeister haben das Ansinnen angebracht, es wurden aber keine konkreten Aussagen dazu getroffen.
Festzuhalten ist, dass Streckenertüchtigungen ohne Planfeststellung durchgeführt werden können, Lärmschutzmaßnahmen dagegen immer planfestzustellen sind und dadurch ein Verfahren notwendig wird.
Die Erstellung des Hochleistungskorridors ist ab August 2025 geplant.
Wir erwarten noch ein Feedback der Bahn.
Für Baumaßnahmen werden begleitende Lärmmessungen durchgeführt, siehe Maßnahme Zweigleisigkeit (Einzelgutachten).
Herr Schlüter ergänzt dazu, dass wir getan haben was wir konnten, Herr Kaczmarek hat uns da aber keine Hoffnungen gemacht, erneute Lärmmessungen außerhalb der Maßnahme Zweigleisigkeit sind erst nach Fertigstellung des Korridors möglich.
Er weist nochmal darauf hin, dass die Bemühungen nicht nachlassen dürfen.
Herr Wiese stellt zur Barrierefreiheit noch einmal fest, dass der letzte Gesprächstermin zur Barrierefreiheit 2023 stattgefunden hat, es wurde eine Prüfung zugesagt, seitdem haben wir keinen neuen Planungsstand bekommen. Bei dem Gesprächstermin wurde jetzt mitgeteilt, dass Bahnsteigverlängerungen geplant sind, es soll jetzt durch die Bahn im Zuge der Barrierefreiheit geprüft werden, ob eine Rampenanlage mit in die Planung einbezogen wird bzw. die Aufzüge wieder eingebaut werden.
Es wurde außerdem darüber gesprochen wie der Standort wieder aktiviert werden kann. Es gab ein Gespräch mit dem Eigentümer, bisher ist kein Konzept erkennbar. Der Eigentümer ist offen für ein Gespräch im Bauausschuss. Im Moment geht es darum, Sicherungsmaßnahmen am Gebäude zu ergreifen.
Hier muss die zuständige Aufsichtsbehörde tätig werden. Anzumerken ist auch, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Herr Baalhorn äußert sich dahingehend, dass die Deutsche Bahn sich nicht um ihre Immobilien kümmert und rücksichtslos mit Anwohnern umgeht, er zeigt ein Beispiel aus eigener Erfahrung auf, bei dem es eine Anzeige wegen der Lautstärke gab.
Herr Baalhorn stellt eine Anzeige der Bahn in den Raum, er sieht hier die Stadt in der Pflicht eine Strafanzeige zu stellen, alternativ der Landkreis, da die Bahn freiwillig keine Maßnahmen ergreift.
Er sieht außerdem die Stadt in der Pflicht nach den Baumaßnahmen Lärmmessungen durchzuführen. Man kann sich nicht damit zufriedengeben.
Herr Schlüter ergänzt noch zum Gesprächstermin mit der Bahn wie folgt:
Es gab auch Positives, so sollen bis Ende 2027 die Bahnsteige verlängert werden, es gab eine Zusicherung, dass stündlich nach Hamburg gefahren wird, außerdem wird ein Halt des IC in Hagenow geprüft und die Stadt erhält eine Antwort.
Herr Baalhorn bezweifelt eine Rückmeldung, er stellt als Positiv heraus, dass der Lokschuppen durch engagierte Eigentümer wiederhergerichtet wird.
Herr Brüch fragt in Bezug auf die Ausführungen zum Lärmschutz nach, warum der B-Plan 43 aufgehoben werden musste und in Hagenow Heide der Bahnlärm akzeptiert werden muss.
Herr Wiese antwortet, dass zur Aufstellung eines neuen B-Planes, Schaffung von neuem Baurecht, alle Belange aktuell geprüft werden und der Bestand nicht betrachtet wird.
Herr Neumann fragt ob es bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes die Bahn zu Maßnahmen verpflichtet werden kann.
Herr Schultz antwortet, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch §906 Anspruch auf vorrangig aktiven Schallschutz verankert ist.
Herr Neumann fragt wer dann aktiv werden muss, die Stadt oder die Anlieger selbst.
Herr Wiese äußert, dass die Anlieger im Moment nur durch passive Schallschutzmaßnahmen geschützt werden können, Gutachtenvorbereitung läuft über die Deutsche Bahn.
Herr Neumann fragt ob die Stadt oder der Landkreis durch eine Klage aktiv werden müsste.
Herr Schultz trägt vor: empfohlen wird eine Sammelklage der Hauseigentümer auf Unterlassung.
Herr Baalhorn sieht das genauso.
Herr Jessel stellt fest, dass es für die Anwohner, einige auch anwesend, sehr traurig ist, dass so wenig getan wird.
Herr Baalhorn wird in der Stadtvertretung thematisieren, einen Betrag für die Lärmschutzuntersuchung einstellen zu lassen. Es gab auch schon Diskussionen mit der Bahn zum Erwerb der Parkplatzflächen.
Herr Baalhorn schließt den Tagesordnungspunkt, er weist darauf hin, dass Fragen durch die Anwohner Fragestellungen aufgrund der Kommunalverfassung ausgeschlossen ist.
Er schlägt vor, Fragen in der Bürgersprechstunde oder in der Stadtvertretung vorzutragen.