18.02.2025 - 8.3 Gewerbegebiet Sudenhof B-Plan 4 - Nutzung der F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Datum:
- Di., 18.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Baalhorn erteilt Herrn Wiese das Wort.
Herr Wiese teilt mit, dass das Vorhaben bereits in den Gremien Thema war. Hier wurde schon über die Ausweisung der Flächen im B-Plan gesprochen.
Die Kreiselfläche ist als Gewerbefläche ausgewiesen, der Antrag auf die Nutzung für ein Gewerbe ist also möglich.
Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid beim Landkreis gestellt. Da Herr Gerniche heute dazu eingeladen wurde, kann er als Antragsteller gern direkt die Maßnahmen erläutern.
Die Fläche ist städtisch. Der Antrag auf Bauvorbescheid dient dem Antragsteller vor dem Kauf zur Prüfung der Möglichkeit der Bebauung.
Die Stadt wird durch den Landkreis zur Stellungnahme aufgefordert, um unsere Belange darzustellen. Die Prüfung erfolgt nach Baugesetzbuch. Geprüft wird, ob die Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.
Es ist eine Imbissnutzung geplant. Im Gespräch mit dem Antragsteller ist ein gewisser Anspruch an die Qualität des Imbisses deutlich geworden.
Herr Baalhorn bittet Herrn Gerniche etwas zu dem Vorhaben zu sagen.
Herr Gerniche erklärt, dass ein Schnellimbiss für die Handwerker und Gewerbetreibenden in der Umgebung geplant ist. Es wird kein Restaurant.
Es ist eine Umzäunung geplant, es sind 4 Zugänge gewünscht. Außen ist ein Grünstreifen mit Bäumen und Kinderspielmöglichkeiten angedacht, die restlichen Flächen sollen als Pflasterfläche mit kleinen Bäumen ausgebildet werden. Das Gebäude in der Mitte ist der Imbiss mit einigen Sitzplätzen. Außen sind massive Pavillons mit je 8 bis 16 Sitzplätzen geplant. Diese können im Sommer und im Winter genutzt werden.
Der Baum im Bestand soll erhalten bleiben und rundum mit einem Tisch versehen werden.
Angeboten werden soll Essen, auch Kaffee und Kuchen.
Herr Baalhorn vergewissert sich, dass es sich um keine Dönerbude handelt.
Herr Gerniche zählt auf, dass alle Fleischarten als Grillspieß, Hähnchen, Pizza usw. angeboten werden sollen.
Herr Wößner fragt ob Herr Gerniche noch mehr Imbissbetriebe betreibt.
Herr Gerniche verneint. Er ergänzt, dass seine Frau und seine Tochter den Imbiss betreiben wollen.
Herr Neumann erkundigt sich nach den geplanten Öffnungszeiten.
Herr Gerniche antwortet, dass es noch keine geplanten Zeiten gibt, es wird wohl von 7 bis 21 Uhr geöffnet. Es ist kein Ausschank von Alkohol geplant. Sonntag wird voraussichtlich Ruhetag sein. Es gibt im Gewerbegebiet Sudenhof geschätzt 400 Arbeiter, das wäre für alle nützlich.
Herr Skodras merkt an, dass man nach einem halben Jahr weiß, wann man geöffnet haben muss.
Herr Wiese erklärt wie folgt. Der Antrag auf Vorbescheid liegt beim Landkreis vor, dort werden neben der Stadt Hagenow auch die Fachdienste wie z.B. Gesundheit beteiligt. In die Stellungnahme der Stadt werden die Punkte aufgenommen, die für wichtig erachtet werden. Es ist die Verkehrsbehörde zu beteiligen, die ihre Sicht auf die Situation Kreisel darstellt, ob dieser als Verkehrsknotenpunkt betrachtet wird. Zur Erschließung tritt die Frage zu den Zugängen auf. Hier sind erstmal 4 Zugänge geplant. Wie ist die Belieferung geplant? Wir gehen davon aus, dass 1 Zufahrt für das Flurstück benötigt wird.
Herr Gerniche gibt bekannt, dass keine Zufahrt benötigt wird, es reicht ein Zugang mit einer Bereite von 1,20 m mit einem abgesenkten Bordstein. Es ist keine Zufahrt für ein Fahrzeug geplant.
Herr Ruedel gibt zu bedenken, dass Parkplätze knapp werden. Rund um den Kreisel sind Grundstückszufahrten vorhanden.
Herr Baalhorn teilt die Bedenken nicht und stellt fest, dass momentan dort niemand parkt.
Herr Wiese ergänzt, dass durch die Zufahrten die Zahl der Parkplätze minimiert wird.
Herr Gerniche schätzt die Zahl der Parkplätze im Kreisel auf 30, zusätzlich können zwischen seinen Häusern nochmal 6-7 Fahrzeuge parken. Er geht davon aus, dass auch ein Fußweg in Kauf genommen wird.
Herr Neumann meint, dass aus dem Gewerbegebiet auch viele zu Fuß kommen werden.
Herr Baalhorn fasst aus seiner Sicht zusammen, dass das Parken kein Problem darstellen wird. Er meint außerdem, dass es sich beim Kreisel nicht um einen Kreisverkehr handelt, da die entsprechende Beschilderung fehlt. Der Kreisel darf sogar in beide Richtungen befahren werden, es ist keine Fahrtrichtung vorgegeben.
Herr Skodras stellt fest, dass seit der ersten Präsentation des Projektes fast ein ganzes Jahr vergangen ist. Es muss jetzt vorangehen.
Herr Wiese ergänzt, dass mit den Stadtwerken noch die Erschließung geklärt werden muss. Ist eine Durchörterung notwendig? Was ist mit der Thematik Fettabscheider für den Imbissbetrieb?
Herr Baalhorn fragt konkret, was fehlt, um das Projekt final voranzutreiben.
Herr Wiese sagt dazu, dass für die Planung zum Antrag auf Vorbescheid nichts weiter fehlt. Die Stadt wird die Stellungnahme zur Bauvoranfrage beim Landkreis mit Bitte um Einbeziehung der Verkehrsbehörde abgeben.
Zu prüfen ist noch in Kontakt mit dem Landkreis, wie der Imbiss zu bewerten ist. Dabei ist zu klären, ob der Imbiss ein weiteres Gewerbe ist oder eine Abweichung zum B-Plan in die Beschlussvorlage gebracht werden muss. Nach Ersteinschätzung des Landkreises soll das Projekt möglichst ohne Abweichung vom B-Plan erfolgen.
Herr Baalhorn fragt wann die Stellungnahme der Stadt abgegeben wird.
Herr Wiese sagt die Erledigung für Ende der kommenden Woche zu.