08.01.2025 - 5.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wilken macht einige Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf. Er verteilt ein Handout an die Finanzausschussmitglieder, wo die wichtigsten Daten zum Haushaltsplan zusammengefasst sind:

Im Ergebnishaushalt kann in 2025 kein Haushaltsausgleich erreicht werden, wohl aber bis Ende des Planungszeitraumes 2028 durch den Ergebnisvortrag sowie kleinere positive Ergebnisse in 2027 und 2028. Der Haushaltsausgleich wäre damit gesetzlich gegeben (Hinweis: Siehe KV MV §43 Nr. (6)). Das Diagramm zeigt +194.700 Euro Ergebnisvortrag Ende 2028. Für 2024 wird mit -3,0 Mio. Ergebnis gerechnet.

 

Der Finanzhaushalt weist im laufenden Saldo in 2025 und 2026 ebenfalls einen negativen Saldo aus, aber auch hier kann bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes der Ausgleich knapp erreicht werden. Der Haushaltsausgleich wäre damit gesetzlich gegeben (Hinweis: Siehe KV MV §43 Nr. (6)). Das Diagramm zeigt +85.191 Euro Vortrag im laufenden Saldo Ende 2028. Für 2024 wird mit -1,96 Mio. Finanzergebnis gerechnet.

 

Wesentliche Punkte, durch die der Haushaltsausgleich knapp erreicht wurde:

  • Positiver Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr im Ergebnishaushalt von 2,9 Mio. Euro sowie positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus dem Haushaltsvorjahr im Finanzhaushalt von 400,0 TEuro. Herr Reimer weist nach Rückfrage darauf hin, dass das vorläufige Ergebnis 2024 der Seite 61 im Haushalt entnommen werden kann.
  • 8 Monate vorläufige Haushaltsführung in 2024,
  • Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2024 (+1,8 Mio. Euro),
  • Einarbeitung des aufkommensneutralen Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf 520 v.H.,
  • Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 390 v.H.,
  • Die Festsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch das Finanzamt ist bis Dezember 2024 nicht hinreichend abgeschlossen um den aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer A zu ermitteln. Dadurch wurde erstmal der derzeitige Hebesatz von 310 v.H. in der Haushaltssatzung verarbeitet. Nach aktuellen Berechnungen beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz bei der Grundsteuer A 269 v.H. Die Finanzausschussmitglieder sprechen sich für einen Hebesatz von 310 v.H. aus.,
  • Verbesserung der Zahlen aus dem Finanzausgleich,
  • Erhöhung der Gewinnabführungen aus den Beteiligungen,
  • Einstellen von nur zwei anstatt von diversen Straßenbaumaßnahmen in den Planungszeitraum – Möllner Straße soll in 2025 begonnen werden.

 

Des Weiteren merkt Herr Wilken an, dass aufgrund der Wünsche in den letzten Ausschüssen im Vorbericht Sperrvermerke für diverse Investitionen und Instandhaltungen aufgenommen wurden, die 2025 erst nach erneuter Erörterung im jeweiligen Fachausschuss angestoßen werden dürfen.

 

Herr Jensen hat folgende Punkte, die mit der CDU-Fraktion abgestimmt wurden:

  • die CDU-Fraktion spricht sich für einen alternativen niedrigeren Hebesatz bei der Grundsteuer B (438 v.H.) aus,
  • nach Entscheidung über die neuen Hebesätze durch die Stadtvertretung sollte die Diskussion über weitere Hebesatzveränderungen bis zur Festsetzung der neuen Nivellierungshebesätze ausgesetzt werden,
  • die Sperrvermerke müssen in den Fachausschüssen diskutiert und ggf. erweitert werden,
  • für zukünftige Haushaltspläne müssen alle haushaltsrelevanten Positionen vorab in den Fachausschüssen durchgesprochen werden; als Empfehlung wird der Zeitraum vom 01.10.-31.10. genannt.

 

Herr Wilken macht darauf aufmerksam, dass eine Senkung des Hebesatzes unter 520 bei der Grundsteuer B einer realen Steuersenkung gleichkäme. Der Haushaltsausgleich ist dann nicht mehr gegeben. Dies würde Mindereinnahmen von ca. 800.000 Euro bedeuten (4 Jahre x 200.000 Euro). Der summierte Haushaltsüberschuss bis 2028 beträgt nur +85.191 Euro. Es würde ein Fehlbetrag von ca. 715.000 Euro entstehen und der Haushalt wäre ungesetzlich nach KV MV §43 Nr. (6) und (7). Ein neues Haushaltssicherungskonzept über die Deckungslücke müsste eingereicht werden. Die Konsequenzen sind ggf. die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses durch die Rechtsaufsicht. Es fehlt ein Deckungsvorschlag, wie die Mindereinnahmen ausgeglichen werden sollen.

 

Herr Höhn fragt, ob die Stadt Beispiele zeigen kann, wie sich die Veränderung des Hebesatzes auf die zu zahlende Steuer auswirkt. Herr Wilken gibt an, dass durch die Grundsteuerreform jeder einen unterschiedlichen Grundsteuermessbetrag hat, der durch viele Faktoren beeinflusst wird. Lediglich der Dreisatz wie aus Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Kommune der zu zahlende Betrag errechnet wird, kann beispielhaft erklärt werden.

 

Herr Jensen stellt den Antrag, den Hebesatz bei der Grundsteuer B von 520 auf 438 v.H. zu senken.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Hagenow mit der Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt, die Teilhaushalte und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage