09.11.2016 - 5.1 Förderrichtlinien für Bibliotheken durch das La...

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Wortprotokoll

Frau Kaltenbach stellt mittels einer PowerPoint-Präsentation den Katalog an Kriterien vor, den Bibliotheken in MV erfüllen müssen, um förderungswürdig zu sein. Zum einen müssen die Bibliotheken nachweisen, dass sie von überregionaler Bedeutung sind (z. B. Leihverkehr anbieten oder auch Nutzer aus dem Umland aufweisen). Des Weiteren müssen die Bibliotheken eine Webseite vorweisen, an mindestens drei Tagen in der Woche geöffnet sein und außerhalb der Öffnungszeiten ebenfalls erreichbar sein. Der Bestand muss elektronisch erschlossen sein und für die Kunden Internet zugänglich sein. Außerdem sind die Bibliotheken zu einem fachlichen Austausch verpflichtet, sollen mindestens 20 Veranstaltungen im Jahr durchführen, mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten und an Projekten der Lese-, Medien- und Informationskompetenz teilnehmen. Die Bibliothek muss von einer Fachkraft geleitet werden und das Personal soll sich regelmäßig fortbilden. Ein absolutes Pflichtkriterium ist die Erneuerung des Medienbestandes: Mindestens 7 % des Bestandes müssen Jahr für Jahr ausgetauscht werden. All diese Kriterien haben Auswirkungen auf die Etatplanung, wie Frau Kaltenbach im Vortrag erläutert, d. h. nicht nur für den Medienetat, der keinesfalls 17510.- € unterschreiten darf, da sonst die Erneuerungsquote nicht erreicht werden kann, sondern z. B. auch für die technische Ausstattung und die Öffentlichkeitsarbeit. Doch diese Förderkriterien sollten nicht einfach als Mittel zur Erlangung von Fördermitteln gesehen werden, sondern stellen ganz klar die Mindestausstattung für eine funktionstüchtige Bibliothek dar.

 

 

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