26.11.2015 - 10 Nachbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schlink erkundigt sich nach der gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und nach dem Zeitpunkt der Neubesetzung dieser Stelle.

Fachbereichsleiter Herr Hofmann verweist auf den § 71 (1) und (2) der Gemeindeordnung, der besagt, dass der Bürgermeister Kraft Gesetz Vertreter der Gesellschafterversammlung ist (§ 71 Abs. 1) und der Aufsichtsrat gem. § 71 Abs. 2 nach Verhältniswahl von der Stadtvertretung bestellt wird für die jeweiligen Gremien. Die Bestellung und Besetzung des Aufsichtsrates liege demnach in der Hand der SPD-Fraktion.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Hagenow beschließt, dass Herr Michael Wodke, Am Hasselsort 41 b, 19230 Hagenow, zum 01.01.2016 in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Hagenow GmbH bestellt wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

23

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen