26.11.2015 - 10 Nachbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion SPD
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 26.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schlink erkundigt sich nach der gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und nach dem Zeitpunkt der Neubesetzung dieser Stelle.
Fachbereichsleiter Herr Hofmann verweist auf den § 71 (1) und (2) der Gemeindeordnung, der besagt, dass der Bürgermeister Kraft Gesetz Vertreter der Gesellschafterversammlung ist (§ 71 Abs. 1) und der Aufsichtsrat gem. § 71 Abs. 2 nach Verhältniswahl von der Stadtvertretung bestellt wird für die jeweiligen Gremien. Die Bestellung und Besetzung des Aufsichtsrates liege demnach in der Hand der SPD-Fraktion.