23.05.2017 - 10.4 Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung, erläutert die Beschlussvorlage.

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen sind, liegen vor. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Von der unteren Naturschutzbehörde wurde darauf hingewiesen, dass der Weg entlang des Grabens unbefestigt angelegt werden soll; dies wurde in die Planung eingearbeitet; eine Befestigung war auch nicht vorgesehen. Ergänzt wurden Aussagen zum Brandschutz. Entsprechend der Zuarbeit von HMS bzw. des Fachplaners ist die Löschwasserversorgung gesichert und ohnehin bei der Beantragung nach BImSchG nachzuweisen.

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Beschlussvorschlag:

1.Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Steegener Chaussee / Holzwerke“ vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und

            Katastrophenschutz M-V

Landkreis Ludwigslust-Parchim

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und

    Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben

Stadtwerke Hagenow

WEMAG AG

Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas,

            Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land

 

2.Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

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