23.05.2017 - 10.6 Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung, erläutert die Beschlussvorlage.

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen sind, liegen vor. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg teilte mit, dass nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Abt. Verkehr des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V die geplante Trasse der Ortsumgehung bei der Beurteilung anderer Planungen im Trassenbereich nicht mehr berücksichtigt werden sollte. Seitens des StALU Westmecklenburg, des Gesundheitsamtes und der Abt. Immissionsschutz des Landkreises wurden Hinweise zum Immissionsschutz gegeben. Es sollten ggf. aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wall, Wand) geprüft werden. Die Prüfung ergab, dass ein Wall/Wand auf dem kurzen Abschnitt für die beiden geplanten Grundstücke aus stadtgestalterischen Gründen und vom Effekt her nicht angeordnet werden. Als einzige aktive Lärmschutzmaßnahme erfolgen Festsetzungen zur Grundriss- gestaltung, hier Anordnung der Schlafräume lärmabgewandt. Diese Maßnahme wird durch passive Maßnahmen (Ausschluss von Balkonen, Freisitzen im DG in Richtung Wittenburger Straße) und baulichen Schallschutz am Gebäude/Fenster ergänzt.  Damit wird dem Anliegen der DIN 18005 entsprochen. Die Überschreitung von 5 dB(A) tritt auch nicht fchenhaft im Plangebiet auf, sondern nur bei den beiden geplanten Grundstücken im Änderungsbereich. Weitere Lärmminderungen sind durch Anordnung von Nebengebäuden, Garagen glich. Ergänzt wurden Aussagen zum Brandschutz. Nach Rücksprache mit der Stadtwerke Hagenow GmbH ist die Trinkwasserversorgung des Plangebietes damals so bemessen worden, dass die Löschwasserversorgung mit abgesichert wurde. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ziegelei an der Wittenburger Straße" vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

        •Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

        •Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

        •Landkreis Ludwigslust-Parchim

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

        •  StALU Westmecklenburg, Bereich Immissions- und Klimaschutz

        •  Landkreis Ludwigslust-Parchim

           FD 53 Gesundheitsamt

           FD 68 Natur und Umweltschutz - Bereich Immissionsschutz

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

        •keine

d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und

    Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben

        •Stadtwerke Hagenow

        •Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

        •WEMAG AG

        •Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas,

            Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land

 

2.Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=192&TOLFDNR=2033&selfaction=print