07.09.2017 - 5.1 Vorlage Enwurf der geänderten Wochenmarktsatzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 07.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lagemann eröffnet die Diskussion und weist auf wesentlichen vorgenommenen Änderungen in § 4 (Marktbevollmächtigter), § 14 Ordnungswidrigkeiten und § 1 der Marktgebührensatzung (1,- € Standgebühr pro qm Standfläche incl. Stromkosten) hin.
Frau Feuersenger begründet die Änderungen und verweist noch auf die Verkürzung der Marktzeiten am Freitag auf 14.30 Uhr, da die Möglichkeit den Markt bis 16.30 Uhr zu betreiben nicht nachgefragt wurde.
Auf Nachfrage von Frau Lagemann nimmt sie zum vorgesehenen Bußgeldrahmen Stellung, der vor allem eine vorbeugende, erzieherische Wirkung entfalten soll.
Da keine weiteren Nachfragen sind, schlägt Frau Lagemann vor, diesen Entwurf dann für die Stadtvertretersitzung vorzubereiten.
Im Folgenden wird über die Marktgebührensatzung diskutiert. In 2016 hat die Stadt im Durchschnitt 1,19 € pro m² Standfläche eingenommen. Die Differenz zur Gebühr laut Satzung von 1,-€ pro m² resultiert aus der pauschalen Veranlagung der Stromkosten ebenfalls über die Flächenpauschale. Die Marktgebühren sind Mehrwertsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Lt. BFH Urteil VR 12/05 2008 kann die Überlassung von Standplätzen als einheitliche Vermietungsleistung, d.h. incl. Strom- und Nebenkosten, angesehen werden, wenn die Vermietungsleistung prägend ist, also der überwiegende Anteil an den Gesamtkosten, welche den Händlern entstehen. Vom Optionsrecht nach § 9 UStG macht die Stadt Hagenow wegen dem damit verbundenen Mehraufwand keinen Gebrauch. Ab 2020 werden jedoch diese Leistungen Mehrwertsteuerpflichtig.
Herr Strauß schlägt vor, wenn die Stadt in der Vergangenheit im Durchschnitt 1,19 € pro m² Standfläche eingenommen hat, in der neuen Satzung dann auch 1,20 € (aufgerundet) festzuschreiben, damit keine Mindereinnahmen entstehen. Herr Masche erklärt, da der Strom über die Flächenpauschale mit eingepreist wurde, werden Mindereinnahmen in der Praxis nicht vorkommen. Herr Speßhardt unterstützt mit Blick auf die beabsichtigte Klarheit in der Satzung den Vorschlag von Herrn Strauß. Frau Feuersenger erklärt sich damit einverstanden.
Frau Lagemann ergänzt, dass es sich ja ohnehin nur um eine vorübergehende Angelegenheit handelt, da mit der Sanierung des Lindenplatzes dann die Stromkosten individuell abrechnet werden können.
Im Anschluss diskutiert der Ausschuss über eine mögliche Dynamisierung der Wochenmarktgebühren Mittels eines Faktors, um zukünftig Verwaltungsaufwand für Neukalkulationen zu sparen. Herr Masche und Frau Lagemann hegen mit Blick auf das in der Kommunalabgabenordnung festgeschriebene Kostendeckungsprinzip rechtliche Bedenken. Der Vorschlag wird geprüft, sollten sich die rechtlichen Bedenken bestätigen, wird in der Satzung der Zeitraum für eine tonusmäßige Neukalkulation (3 Jahre) festgeschrieben.
Abschließend berät der Ausschuss über den Entwurf einer Vereinbarung über die Übertragung der Marktaufsicht an Herrn Prief. Diese liegt dem Ausschuss als Tischvorlage vor. Sie ist Herrn Prief noch nicht bekannt. Für die Umsetzung muss zunächst die neue Marktsatzung Rechtskraft erlangen. Die Vereinbarung findet die Zustimmung des Ausschusses. Abschließend bittet Frau Lagemann Frau Feuersenger den Ausschuss über den weiteren Fortgang bzgl. der Umsetzung dieser Dokumente unterreichtet zu halten.