28.09.2017 - 18 Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsergebnis aus den vorberatenden Gremien:

Rechnungsprüfungsausschuss:

5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Hauptausschuss:

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

 

Herr Baalhorn, 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet zunächst über die Tätigkeit in diesem Ausschuss.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 liege nun, später als geplant, vor. Im Zeitraum von März bis Mai 2017 sei die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorgenommen worden. Dabei habe sich der Ausschuss an den aufgestellten Wesentlichkeitsgrenzen für die Bilanz-, Ertrags- und Zahlungsposition orientiert. Die Aufgabe habe darin bestanden, den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2014 der Stadt Hagenow nebst Sondervermögen zu prüfen. Als Grundlage galten die maßgeblichen kommunalrechtlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Bewertungsrichtlinien der Stadt Hagenow. Das Anlagevermögen belaufe sich auf 65,3 Mio. €. Das Umlaufvermögen die Erfassung und Bewertung der Debitoren und Kreditoren sei dem Rechnungsprüfungsausschuss als vollständig seitens der Stadtverwaltung bestätigt worden. Der Kassenbestand habe sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig reduziert, sich die Bilanzsumme insgesamt von 64,9 Mio. € auf 67,2 Mio. € verändert. Eine leichte Erhöhung gebe es bei den Rückstellungen zu verzeichnen, von 1,3 Mio. € auf 1,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten der Stadt belaufen sich auf ca. 4,5 Mio. €. In der Rubrik der Gewinn- und Verlustrechnung habe sich bei den ordentlichen Erträgen ein relativ stabiles Bild bei den Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben gezeigt. Bei den ordentlichen Aufwendungen stünden dem hohe Personal- und Verwaltungsaufwendungen gegenüber. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe sich während des Prüfungszeitraumes auch immer wieder mit Themen befasst, wie z.B. mit der Prüfung der Verwaltungskosten und Gebührenkostensatzung im Februar 2015.

Schon zu diesem Zeitpunkt habe der Ausschuss festgestellt, dass die Verwaltung diese Satzung neu kalkulieren muss und zeitnah veröffentlichen sollte.

Bereits im Jahr 2014 sei durch den Rechnungsprüfungsausschuss angeregt worden, eine Checkliste für Tiefbaumaßnahmen zu erstellen. In 2015 sei diese durch die Verwaltung vorgelegt worden. Leider finde diese Checkliste bis heute keine Anwendung.

Ein Parkraumkonzept fordere der Rechnungsprüfungsausschuss schon seit 2013 ein. Dieses Konzept sollte auch dazu beitragen, höhere Einnahmen aus dem Parkhaus in der Möllner Straße zu generieren. Das Parkraumkonzept liege bis heute nicht vor. Eine Ausschreibung zur Vergabe an einen externen Anbieter empfehle der Ausschuss nicht.

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses bleibe für den Jahresabschluss 2014 Folgendes festzuhalten:

Positiv sei zu werten, dass sich die Verschuldung weiterhin reduziert, bei gleichzeitig steigendem Eigenkapital. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt war im Haushaltsjahr 2014 jederzeit gegeben. Der Ausschuss erachte es für wichtig, in der Verwaltung finanzielle Steuerkennzahlen aufzubauen. In diesem Zusammenhang habe der Ausschuss an einer Kennzahlensystematik gearbeitet, die aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Controller nicht nur weitergeführt, sondern verfeinert und komplettiert werden sollte.

Hinweise und Vorgaben des Ausschusses seien künftig zügiger zu erarbeiten und umzusetzen.

Abschließend spricht Herr Baalhorn den Mitgliedern des Ausschusses, insbesondere Herrn Wodke, einen Dank aus. Diesen richtet er auch an die Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Auskunftsbereitschaft.

Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier dankt Herrn Baalhorn für seine Ausführungen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Hagenow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31.12.2014 i. d. F. vom 18.05.2017 fest.

Die Stadtvertretung Hagenow ermächtigt die Verwaltung gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO zum Ausgleich des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt einen Betrag von 1.038.033,44 Euro aus

der zweckgebundenen Kapitalrücklage zu entnehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

21

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage