28.11.2017 - 7.1 Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 28.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese erläutert die Beschlussvorlage. Insbesondere geht er dabei auf die Stellungnahme der Forstbehörde ein und teilt mit, dass der Stadt Hagenow der Waldersatz in Aussicht gestellt wird. Des Weiteren hat sich der Landkreis in seiner Stellungnahme zum Brandschutz und die Stadtwerke Hagenow GmbH zur Löschwasserproblematik geäußert, welche der Vorhabensträger klären muss.
Herr Jessel: Läuft das BImsch-Verfahren?
Herr Wiese: Unserer Kenntnis nach wird der Antrag vorbereitet. Das letzte Gespräch wurde im August mit dem Vorhabensträger durchgeführt. Bezüglich der Grundstücks- fragen ist um Präzisierung des Kaufantrages gebeten worden, um die Kaufpreisprüfung vornehmen zu können; Abstimmungen zur gesamten Nutzung laufen.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
GASCADE Gastransport GmbH
HanseWerk AG
Stadtwerke Hagenow GmbH
Bergamt Stralsund
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Landkreis Ludwigslust-Parchim
GDMcom
Forstamt Radelübbe
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
Bürger 1
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
Kenntnis genommen:
50Hertz Transmission GmbH
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
Straßenbauamt Schwerin
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
HanseWerk AG - Gasspeicher
Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin und Warlitz
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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