20.03.2017 - 4 Protokollkontrolle

Reduzieren

Wortprotokoll

  1. LKWs > 7,5 t parken am Kietz

Gemäß Straßenverkehrsordnung § 12 (3a) ist das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t in reinen und allgemeinen Wohngebieten (Kietz) in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, auf ungekenzeichnetet Plätzen unzulässig. D.h. das unregelmäßige Parken (mal eine Nacht) ist erlaubt, das Parken auf gekennzeichneten Plätzen (gibt es z.Zt. nicht) ist zulässig und das Parken von Kraftfahrzeugen > 7,5 t ist am Kietz in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhrglich. (Anlage: LKW 7,5 t und STVO, § 12 (3a))

  1. Streusalzeinsatz in der Stadt

Der Stadtbauhof verwendet maßvoll eingesetzt Auftausalz (10 bis 20 g/ m²). Bei Glatteis ist die Streumenge größer. Dabei werden Baumscheiben und begrünte Flächen freigehalten. Es hat sich gezeigt, dass vom Schnee freigeschobene Flächen vereisen. Die Versicherungsfrage bei Unfällen auf schneebedeckten Flächen, auf denen nichts gemacht wurde (sog. weißer Winter“) wird geprüft. Es sollte im Oktober/ November angekündigt werden, wenn ein Winterdienst nicht oder nur eingeschränkt geplant ist. (Anlagen: Auftausalz, Sicherheitsdatenblatt und Artikel: Haftung im kommunalen Winterdienst)

  1. Die Wertstoffentsorgung 2016/17

In der Dezember/ Januarausgabe der Hagenower Blätter wurde die Feiertagsregelung aus dem Abfallkalender für die Altpapierentsorgung im Stadtgebiet und im Sudenhof nicht berücksichtigt. Die Abfuhrtermine für die Gelben Säcke waren in den Hagenower Blättern richtig angegeben. (Anlage: Abfallratgeber 2016, 2017 und Hagenower Blätter: November/ Dezember 2016/ 17 und Dezember/ Januar 2016/ 17)

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Reduzieren

Anlagen