28.06.2017 - 15 Beschluss über die erneute öffentliche Auslegun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beratungsergebnis aus dem vorberatenden Gremium:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:
6 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Nach Information von Herrn Baalhorn habe man sich in der heutigen außerordentlichen Sitzung des Bauausschusses dahingehend verständigt, der vorliegenden Beschlussvorlage erst einmal zuzustimmen und Änderungen, die ggf. im Bebauungsplan Nr. 42 Berücksichtigung finden sollen, in die Abwägung zu geben.
Dass es um ein grundsätzliches Thema geht, um die Festsetzungen in den Bebauungsplänen, was auch schon mehrfach angeführt worden ist, macht Herr Schlüter deutlich. Die Festsetzungen seien einfach zu restriktiv. Dem Bürger sollte mehr Gestaltungsfreiraum eingeräumt werden. Je mehr Einschränkungen zu beachten sind, umso schwieriger werde es u.U. für den Investor, sein Vorhaben umzusetzen. Die Festsetzungen in den Satzungen sollten nur so weit getroffen werden, wie es aus städtebaulichen Gründen unbedingt notwendig ist. Darüber werde auch im Bauausschuss noch einmal diskutiert werden.
Beschlussvorschlag:
1.Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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199,1 kB
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