16.01.2018 - 7.2 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert, dass durch den Planer eine Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung gestellt wurde und eine positive Entscheidung zur Erweiterung und Aufstockung des Garagengebäudes zu Wohnzwecken vorliegt. Nunmehr kann der Auslegungsbeschluss erarbeitet werden.

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Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hagenow "Wohnbebauung in               Scharbow, Dorfstraße 55".

 

2.Der Plangeltungsbereich befindet sich im Ortsteil Scharbow, östlich der Dorfstraße und wird wie folgt begrenzt:

-im Norden:durch einen vorhandenen Graben (Vorflut),

-im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

-im Süden:durch einen unbefestigten Weg, 

-im Westen:durch die Dorfstraße.

 

3.Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Bebauung mit Integration einer Betreiberwohnung und               zugehörigen Nebengebäuden und Garagen.

 

4.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu    machen.

5.Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage