27.02.2018 - 7.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Schwarz, Architektin für Stadtplanung in der Bürogemeinschaft Stadt- und Landschaftsplanung, erläutert die Beschlussvorlage.                                   Dabei geht sie u. a. auf die Ergänzung zu den vorliegenden Unterlagen ein und informiert darüber, dass durch den Wechsel in das zweistufige Verfahren eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den nördlichen Änderungsbereich erforderlich wird. Hier war im rechtskräftigen B-Plan Nr. 2 eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 (mit Überschreitung bis 0,6) zulässig, in der 4. Änderung wird eine GRZ von 0,8 zugelassen. Die Differenz ist durch die Schaffung einer 950 m² großen Streuobstwiese innerhalb der nördlichen Gartenanlage auszugleichen. Durch den Investor werden noch Alternativen im Randbereich der Stadt Hagenow geprüft.

Auf die Anfrage der Einbeziehung der Stichstraße im nördlichen Änderungsbereich wurde informiert, dass diese bereits in dem vorherigen Entwurf in den Geltungsbereich einbezogen worden war. In dem Übersichtsplan war diese jedoch nicht mit dargestellt, wird korrigiert. Seitens des Investors wird im weiteren Verfahren geprüft, ob Breite und Ausbauzustand für die Ansiedlung des Lebensmitteldiscounters ausreichend sind.

 

Reduzieren

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.Das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße" ist nach § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet worden               (Aufstellungsbeschluss und erste öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Die               Weiterführung des Verfahrens erfolgt nunmehr im Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch.

 

2.Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden               Fassung gebilligt.

 

Anlage zum Beschluss: Begründung mit Umweltbericht  und Planzeichnung

 

3.Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße" und die Begründung mit Umweltbericht sowie die               wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen               sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und               sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=261&TOLFDNR=2975&selfaction=print