22.03.2018 - 6 Anfragen der Stadtvertreter und Ortsteilbeiräte...

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Wortprotokoll

1.Eingehend auf die bis zum 25.05.2018 umzusetzende EU- Datenschutzgrundverordnung erkundigt sich Frau Lagemann nach den dazu in der Verwaltung festgelegten Verantwortlichkeiten und nach dem technischen Umsetzungsstand.

rgermeister Herr Möller nennt als erste Maßnahmen zur Einführung der EU- Datenschutzgrundverordnung Mitarbeiterschulungen, die am 28.03.2018 und am 11.04.2018 im Rathaus durchgeführt werden. Zuvor werde es eine Beratung geben, in der die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung geregelt werden. Der Datenschutzbeauftragte der Verwaltung, Herr Bochardt, befasse sich intensiv mit dieser Thematik.

 

2.Mit Bezug auf die vom Bürgermeister in seinem Bericht gegebene Information zum Thema „Videoüberwachung an WC- Anlagen“ fragt Herr Speßhardt an, ob diese Kriterien jetzt ausgearbeitet werden.

In seiner zweiten Anfrage geht es Herrn Speßhardt um den Stand der Umrüstung auf barrierefreie Bushaltestellen in Hagenow und in den Ortsteilen.

In Beantwortung der ersten Anfrage verweist der Bürgermeister auf  umfangreiche Dokumentationen, die wir gegenüber dem Landesdatenschutz erbringenssen. Schadensfälle seien nachzuweisen, auch die dazu erfolgten Anzeigen bei der Polizei. Diese Dokumentation werde dann an den Landesdatenschutz weitergereicht und eine Genehmigung auf Videoüberwachung beantragt.

Nach Auskunft des Bürgermeisters zu Anfrage 2 sei die Umrüstung auf barrierefreie Bushaltestellen noch nicht vollständig abgeschlossen. Diese Thematik sei heute auch beim Landesförderinstitut mit angesprochen worden.

Herr Speßhardt erinnert daran, dass das EFRE- Förderprogramm 2020 ausläuft.

3.Herr Wodke kommt noch einmal auf die Einführung der EU- Datenschutzgrundverordnung zurück. Seiner Ansicht nach reiche eine Mitarbeiterschulung hier nicht aus. Die gesamte IT- Struktur müsse darauf ausgerichtet sein. Da komme einiges auf die Verwaltung zu. Diese Thematik müsse man ernst nehmen.

4.Frau Lagemann bezieht sich auf das Gemeinde-Leitbildgesetz und möchte wissen, ob unsererseits eine Stellungnahme zu erbringen ist, die Stadtvertretung dem zustimmen muss und wie es mit der Terminstellung aussieht.

rgermeister Herr Möller teilt zunächst mit, dass dieses Gesetz bereits besteht, die Koordinatoren des Landkreises Ludwigslust-Parchim nun auf die amtsfreien Kommunen zugegangen sind. Im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung werde er weitere Informationen dazu geben.

5.Herr Prieß erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 7, Teil II, Hagenow Heide.

Nach Information des Fachbereichsleiters Herrn Wiese steht zur Bewertung der Flächen vor Veräerung noch die abschließende Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises an.

6.Frau Lagemann gibt zu verstehen, dass mit der Diskussion zur geplanten Änderung des Kommunalabgabengesetzes auch vermehrt Bürgeranfragen an die Stadtvertreter herangetragen werden. Auch habe Frau Benzien in einer Ausschusssitzung bereits eine Anfrage zur Erhebung von Beiträgen (Beitragspflichtige) nach der Straßenausbaubeitragssatzung gestellt. Noch sei nach dem derzeitigen Kommunalabgabengesetzt M-V zu verfahren, diese Auskunft werde auch den rgern gegeben. In einer Pressemitteilung über die SVZ sollte klargestellt werden, wie es sich mit den Straßenausbaubeiträgen nach der geltenden Rechtslage verhält.

rgermeister Herr Möller erklärt, eine Pressemitteilung auf den Weg zu bringen, dazu einen Termin mit der Presse abzustimmen.

Nach den Worten von Frau Benzien ist es unsere Pflicht und unsere Aufgabe als Stadtvertreter, Anfragen der Bürger aufzunehmen und diese weiterzureichen. Ihre Anfrage habe sich auf die Initiative eines Kreistagsmitgliedes bezogen und sei in der Presse publiziert worden.

7.Herrn Palletschek geht es um die Streupflicht des Rad- und Gehweges in der Hagenow-Heider-Chaussee in Hagenow Heide. Am 22.07.2017 habe er diese Anfrage schon einmal im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr gestellt und darauf die Antwort erhalten, dass dies nun Anliegerpflicht sei. Bisher habe der Bauhof diesen Rad- und Gehweg immer vorbildlich gestreut. Jetzt passiere nichts mehr. Mit Übertragung der Streupflicht auf die Anlieger müsse die Stadt dann auch ihrer Kontrolltätigkeit nachkommen sowie bei Verstößen Ordnungsmaßnahmen einleiten.

r den Bürgermeister bleibe da nur immer wieder der an die Bürger zu richtende Appell, ihren Anliegerpflichten laut Satzung nachzukommen. Um ggf. auch Ordnungsmaßnahmen einleiten zu können, sei es hilfreich, entsprechende Hinweise zu bekommen.

In Ergänzung dazu weist Fachbereichsleiter Herr Wiese darauf hin, dass der Bauhof in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen wichtige Wegeverbindungen beräumt hat, die über die Anliegerpflichten auch der städtischen Grundstücke hinausgingen. Es sei dann geprüft worden, welche Leistungen vom Bauhof verpflichtend durchzuführen sind und dahingehend die Anlieger angeschrieben worden.

Die Kontrollpflicht sei demzufolge nun von der Verwaltung auszuüben.

8.Die beinahe wöchentlichen Pressemitteilungen zum Thema „Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)“ nimmt Herr Jessel namens seiner Fraktion zum Anlass, dem Bürgermeister nahezulegen, auf der nächsten Stadtvertretersitzung einen ausführlichen Bericht darüber zu geben, wie sich die Stadt Hagenow dazu positioniert. Auskunft erwarte man u.a. zu den Eigentumsverhältnissen und zur zukünftigen Nutzung des jetzigen Gebäudes, wenn im Großkreis eine neue Zentrale gebaut werden sollte.

Nach Meinung von Herrn Opitz dauert es mindestens noch einmal 10 Jahre, wenn die neue FTZ tatsächlich gebaut werden sollte. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob eine ausführliche Berichterstattung des Bürgermeisters schon zur nächsten Stadtvertretersitzung gegeben werden muss. Die Verwaltung habe bereits viele andere Prüfaufträge bekommen. Ein weiterer Aspekt sei der, dass die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema noch lange nicht zu Ende ist.

Dass dieser Prozess noch die nächsten Jahre andauern wird, stehe für Herrn Jessel außer Frage. Man wolle aber keinesfalls vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

rgermeister Herr Möller informiert über die in der vergangenen Woche stattgefundene Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes, an der er auch persönlich teilgenommen hat. Die Anregung, einen „Runden Tisch“ im Landkreis ins Leben zu rufen, sei abgelehnt worden.

Zu den Eigentumsverhältnissen der FTZ in Hagenow teilt der Bürgermeister mit, dass sich etwa 40 % dieses Gebäudes in Eigentum des Landkreises befinden und 40 % Eigentum der Stadt Hagenow sind. Die restlichen 20 % seien gemischtes Eigentum. Nach diesen prozentualen Anteilen gestalte sich auch die Betriebskostenabrechnung, Versicherungen u. ä. In diesen Vertgen sei nicht geregelt, was bei Rücktritt eines Vertragspartners passiert. Dies wäre Verhandlungssache. Für die Stadt würde sich dann die Frage nach der Nutzung dieses Gebäudes stellen. Nach Aussage des Landkreises würden sie das Gebäude nicht leer stehen lassen wollen und auch nicht können. Auf der Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes sei die Kündigung der Verträge zur Betreibung der FTZ bestätigt worden. Mit Auslaufen der Verträge zum 31.12.2018 werde beim Landkreis nachgefragt, ob die Stadt Hagenow auch diese Verträge evtl. übernehmen kann. Darüber, ob dies gewollt ist, müsse man diskutieren, auch in den Gremien.

Dass wir hier als Fraktionen in der Stadtvertretung auch Schulterschluss zeigen sollten, es unsere Aufgabe ist, uns für die Stadt Hagenow einzusetzen, macht Frau Benzien deutlich. Als Verwaltung und als Stadtvertretung sollten wir eine klare Position bekennen für die Stadt Hagenow und für die Nutzung der FTZ.

Frau Lagemann regt an, fraktionsübergreifend + FDP heute ein Votum zu beschließen, damit den Bürgermeister zu beauftragen, sich für eine weitergehende geeignete Verwendung der FTZ in Hagenow einzusetzen.

Zunächst die für Anfang April anberaumte Sondersitzung des Kreistages abzuwarten, heute keinen „Schnellschuss“ hinzulegen, schlägt Frau Benzien vor.

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

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