22.03.2018 - 20 Erstellung eines Baulückenatlas für die Stadt H...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Speßhardt geht vorab auf die Beweggründe ein, die seine Fraktion zu dieser Antragstellung bewogen haben und nimmt dabei Bezug auf einen Presseartikel in der SVZ vom 01.02.2018, in dem sich die Verwaltung dahingehend geäert hat, die Nachfrage nach Baugrundstücken sehr ernst zu nehmen. Die Erstellung des Baulückenatlas soll der Übersichtlichkeit dienen, da wir sehr zerstückelte Flächen haben, auf denen noch Wohnbebauung in Hagenow möglich ist. Auch jungen Familien und Unternehmen könne man damit gliche Baugrundstücke aufzeigen, ohne einen neuen B- Plan zu beschließen.

Herr Wrankmore begrüßt diesen Antrag von der Grundidee her, sieht aber die datenschutzrechtliche Umsetzung mit Skepsis. Private Eigentümer namentlich zu nennen, sei fraglich.

Um welche Flächen es sich hier konkret handelt, öffentliche/private, möchte Herr Prieß wissen.

Dass es sich laut vorliegendem Antrag sowohl um private als auch in Stadteigentum befindliche Flächen handelt, gibt Herr Speßhardt zu verstehen.

Frau Benzien unterstreicht auch noch einmal die Beweggründe für diesen Antrag und betont, dass weder Name noch Adresse des Eigentümers darin enthalten sind.

Fachbereichsleiter Herr Wiese hätte sich in Vorbereitung dieses Antrages eine Absprache mit seinem Fachbereich gewünscht, um die Umsetzungsmöglichkeiten abstimmen zu können. Einen gewissen Arbeitsstand zu Baulücken gebe es bereits, der ab dem Jahr 2016 erstellt worden ist. Bei Ausweisung privater Flächen müsse ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Es sei auch schwierig, hier gänzlich ohne finanzielle Mittel auszukommen. Ein Baulückenkataster könne nur auf der GIS- Basis erfolgen. Dies bedeute eine Integration auf der Homepage der Stadt Hagenow, durch eine Softwarelösung.

Frau Lagemann bezeichnet das Anliegen, das mit diesem Antrag umgesetzt werden soll, für positiv, würde aber zunächst für eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr plädieren, um die einzelnen Fragen sowie die finanziellen Auswirkungen zu besprechen. Nach Klärung aller Fragen würde sie es begrüßen, diesen Antrag fraktionsübergreifend einzureichen.

Herr Speßhardt macht Fachbereichsleiter Herrn Wiese klar, dass das öffentliche Interesse hier schon besteht, mit § 1 BauGB auch ausreichend Grundlage dafür geschaffen ist. Die finanziellen Auswirkungen sehe er als kostenneutral an, da sich die Verwaltung mit Anfragen, die sie gegenwärtig noch zu beantworten hat, dann nicht mehr befassen muss, sich die Bürger auf der Homepage der Stadt über freie Grundstücke informieren können.

Von Herrn Baalhorn wird angemerkt, dass Herr Schlüter bereits mehrfach über viele Jahre die Notwendigkeit eines Katasters eingefordert und angemahnt hat.

 

Nach Ansicht von Herrn Wodke könne es aus datenschutzrechtlicher Sicht bei den privaten Flächen möglicherweise problematisch werden, aufgrund der Veröffentlichung. Eine Kostenneutralität für diese Maßnahme sehe er eher auch nicht.

Herr Prieß erachtet es für notwendig, diesen Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, um dem noch bestehenden Beratungsbedarf gerecht zu werden.

Frau Benzien erklärt, hinsichtlich der privaten Flächen so mitgehen zu können und beantragt namens ihrer Fraktion die Verweisung dieser Vorlage in den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und die Wiedervorlage durch diesen Ausschuss an die Stadtvertretung für die nächste Sitzung.

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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