22.03.2018 - 19 Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Period...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Benzien nimmt an, dass mit den Kandidaten langfristig gesprochen wurde und sie nicht erst am vergangenen Dienstag ihr Einverständnis gegeben haben.

rgermeister Herr Möller informiert über Befragungen, die mit potentiellen Kandidaten bereits über einen längeren Zeitraum geführt worden sind. Aufgrund der sehr geringen Resonanz seien dann auch Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und verpflichtet worden hnliche Verfahrensweise wie bei Wahlhelfern). Ob und wann mit den einzelnen Bürgern gesprochen worden ist, entziehe sich seiner Kenntnis.

Sehr verwundert habe Frau Benzien die Tatsache, dass die Schöffenliste erst am Dienstag dieser Woche in das „ALLRIS-Programm“ eingestellt wurde. Da ihre Fraktion bereits am Montagabend tagte, sei es nicht mehr möglich gewesen, diese Liste einzusehen.

Fachbereichsleiter Herr Wiese bestätigt, auch Bürgerinnen und Bürger für dieses Amt verpflichtet zu haben, da eine zu geringe Resonanz zu verzeichnen war. Auf der Liste seien auch zwei Vorschläge, von denen bisher noch keine Einverständniserklärung vorliegt.

Frau Lagemann berichtet aus ihrer Schöffentätigkeit, die sie bereits seit 22 Jahren ausübt. Auch für diese Wahlperiode habe sie sich wieder zur Verfügung gestellt. Sie habe schon sehr früh ihre Bereitschaft für dieses Amt erklärt. In ganz Mecklenburg-Vorpommern würden sich weniger Schöffen zur Kandidatur stellen, als für die Vorschlagsliste benötigt werden. Der Umstand, dass Bürger gegen ihren Willen auf die Vorschlagsliste gesetzt worden sind, mache es schon erforderlich, sich darüber zu unterhalten. In eigener Sache müsse auch die Berufsbezeichnung geändert werden. Sie sei Beamtin im Ruhestand, nicht Rentnerin.

Frau Lagemann zeigt ein Mitwirkungsverbot an.

Ob wir heute Abend überhaupt über diese Liste abstimmen können, wenn Einverständniserklärungen noch ausstehen, ist für Frau Heinrich äerst fraglich.

rgermeister Herr Möller verweist nochmals auf die Pflicht der Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Fall mit in Anspruch genommen werden muss, da sich zu wenig Freiwillige gemeldet haben.

Frau Heinrich erklärt, dass es ihr beruflich gar nicht möglich ist, dieses Amt auszuüben. Dieser Aspekt sollte auch bedacht und mit den Bürgern darüber gesprochen werden.

Nach Auskunft des Bürgermeisters gibt es dafür einen Freistellungsanspruch.

Frau Lagemann bestätigt diese Aussage und weist ergänzend auf den Erhalt einer Verdienstausfallbescheinigung hin. Vom Arbeitgeber müsse es akzeptiert werden.

Über diese Vorschlagsliste jetzt abzustimmen, könne sich auch Herr Speßhardt nicht vorstellen, zumal die Vorlaufzeit doch relativ lang war.

Eine zügigere Vorbereitung tte dann evtl. vorgenommen werden müssen.

Den Vorrednern beipflichtend, gibt auch Herr Wodke zu verstehen, über diese Liste heute nicht abstimmen zu können, wissentlich dessen, dass Bürger noch nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Er erkundigt sich nach der Mindestanzahl für diese Liste und nach der Möglichkeit, diese zu kürzen.

rgermeister Herr Möller informiert über bestehende Mindestzahlen, die sich nach der Einwohnerzahl der Kommunen richten. Der Termin für die Abgabe der Liste liege vor der nächsten Sitzung der Stadtvertretung (01.05.2018).

Zur Anzahl der Schöffen für die Stadt Hagenow teilt Fachbereichsleiter Herr Wiese mit:

40 Schöffen minus 18 Jugendschöffen = 22 Hauptschöffen.

Des Weiteren bekräftigt Herr Wiese die schon über einen längeren Zeitraum unternommenen Versuche der Teamleiterin, Frau Feuersenger, geeignete Kandidaten für dieses Schöffenamt zu gewinnen. Sehr viele Absagen seien eingegangen. Daraufhin habe man Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt verpflichtet.

Herr Antonioli fragt an, nach welchen Gesichtspunkten die Kandidaten ausgewählt werden.

rgermeister Herr Möller erklärt das Verfahren, das nach den Kriterien Alter, Geschlecht und dem Zufallsprinzip (Einwohnermelderegister) abläuft.

Von Herrn Jensen wird unmissverständlich die fehlende Information an die Stadtvertreter bemängelt. Schon viel früher hätte man die Stadtvertreter darüber in Kenntnis setzen müssen, dass Bürger, die auf der Liste stehen, noch keine Einwilligung gegeben haben. Auch im Hauptausschuss sei darüber nicht gesprochen worden.

Auf die Anfragen von Herrn Wodke eingehend, die die zwingende Verpflichtung der Bürger und gliche Konsequenzen bei Ablehnung dieses Beschlusses betreffen, macht der Bürgermeister deutlich, dass die Bürger verpflichtet werden können, er sich bei Ablehnung des Beschlusses mit der Rechtsaufsichtsbehörde und mit dem Justizministerium auseinandersetzen muss.

Frau Lagemann bestätigt - auf Nachfrage von Herrn Hofmann ihr Mitwirkungsverbot.

Mit Bezug auf die Gemeindeordnung macht Herr Hofmann deutlich, dass ein Mitwirkungsverbot schon vor der Beratung angezeigt werden muss, das Mitglied der Stadtvertretung dann weder beratend noch entscheidend mitwirken darf. Anderenfalls führe es nach § 24 (4) dazu, dass die Entscheidung der Stadtvertretung unwirksam ist.

Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier unterbricht die Sitzung, um den Sachverhalt zu prüfen.

A U S Z E I Tvon 20:17 Uhr bis 20:24 Uhr

Fortsetzung der Sitzung

Nochmals auf den § 24 Mitwirkungsverbote hinweisend, teilt Frau Dr. Meier das Ergebnis der Prüfung mit. Danach liege für Frau Lagemann kein Mitwirkungsverbot vor.

Es folgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Da für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtvertreter erforderlich ist, diese nicht erreicht wurde, ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

Schlussfolgernd darausndigt Frau Dr. Meier die Einberufung einer Außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung an.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl als Anlage dieser Vorlage wird gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestätigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen