22.03.2018 - 9 Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 2018/0004 d...

Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier teilt mit, dass der Bürgermeister gegen den Beschluss Nr. 2018/0004 Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Betreibung und Gestaltung der Kitas der Stadt Hagenow Widerspruch eingelegt hat.

Dieser sei wie folgt begründet:

Der Beschluss ist formell rechtswidrig. Es liegt ein Verstoß gegen § 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V vor. Es fehlt am erforderlichen Finanzierungsvorschlag. Der Teilhaushalt ist zu benennen.

Daraufhin sei gemeinsam mit den Fraktionen ein neuer Antrag formuliert worden, der im nachfolgenden Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung ansteht.

Dass die Stadtvertreter doch sehr verwundert und überrascht über den Widerspruch waren, den sie drei Wochen später erst bekommen haben, betont Frau Benzien. Voller Stolz habe man diesen Beschluss fraktionsübergreifend gefasst. Fehlende Angaben zu den finanziellen Ausgaben tten letztendlich zum Widerspruch geführt.

Herr Opitz bestätigt der Verwaltung, mit Einlegen des Widerspruchs grundsätzlich korrekt gehandelt zu haben. Dennoch hätte er sich seitens der Verwaltung eine zeitnahe Ankündigung darüber gewünscht, um darauf schon reagieren zu können.  Mit der neuen Beschlussvorlage sei der Fehler geheilt worden.

Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier gibt den Hinweis, bei künftigen Anträgen immer darauf zu achten, dass auch die finanziellen Auswirkungen benannt sind.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=265&TOLFDNR=3097&selfaction=print