28.08.2018 - 8.11 Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 Kommunalab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schlüter fragt, ob die Abschnittsbildung zu beschließen ist oder ob sich das nicht nach Gesetz regelt?                                                                Herr Schlink ergänzt: Im KAG M-V ist diesbezüglich nichts zu finden. Wo kann man das nachlesen?                                                                                     Herr Wiese: Der zuständige Sachbearbeiter ist heute nicht anwesend; es wird geprüft.                                                                                          

Herr Wrankmore schlägt vor, dass die Notwendigkeit der Einbringung dieser Beschlussvorlage geprüft wird und wenn dies nicht erforderlich ist, keine Weitergabe in die Stadtvertretung erfolgt.

Die Bauausschussmitglieder stimmen dieser Verfahrensweise zu.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die Straßenausbaubeiträge für die Poststraße in Hagenow  in den Abschnitten:

      1. Abschnitt- Ende Sanierungsgebiet bis Kreuzung Poststraße/ Hagenstraße

      2. Abschnitt- Kreuzung Poststraße /Hagenstraße bis Kreuzung Poststraße/    

                           Parkstraße

im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG M-V abzurechnen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=274&TOLFDNR=3582&selfaction=print